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Die katholischen Bistümer in Deutschland haben bis Ende 2020 mehr als 19 Millionen Euro an Opfer von Missbrauch gezahlt. Laut Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) gingen insgesamt mehr als 2.600 Anträge auf Leistungen zur Anerkennung des Leids bei den Bistümern ein.
Das Bistum Regensburg zahlte mit 9,6 Millionen Euro die höchste Summe unter den Diözesen. Sie kommt laut Bistum durch die hohe Zahl der Fälle beim Knabenchor Regensburger Domspatzen zustande.
Münster zahlte 1,2 Millionen Euro
Zudem hatte das Bistum schon 2020 auf das neue System zur Anerkennung des Leids umgestellt, das die Deutsche Bischofskonferenz erst Ende vergangenen Jahres für alle Bistümer beschloss. Deshalb zahlte Regensburg 2020 rund 5,2 Millionen Euro an bereits entschädigte Opfer nach.
Die niedrigste Summe verbuchte das Bistum Görlitz mit 4.000 Euro. Dort ging bislang auch nur ein Antrag ein. Das Bistum Münster zahlte 1,2 Millionen Euro an 220 Betroffene.
In der Regel nicht aus Kirchensteuermitteln
Seit dem 1. Januar 2021 orientieren sich Zahlungen an Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Deutschland an zivilen Schmerzensgeldsummen. Betroffene sexualisierter Gewalt können bis zu 50.000 Euro als Einmalzahlung erhalten. Opfer, die schon einmal Geld von einer Diözese erhalten haben, können einen erneuten Antrag stellen.
Die Mehrheit der Bistümer wendet laut Umfrage keine Kirchensteuermittel für Zahlungen an Opfer auf. Fast überall werden dafür die Täter herangezogen. Wenn diese nicht mehr leben, wird das Geld aus dem Vermögen der Bistümer bezahlt.
Vermögen des Bischöflichen Stuhls Münster
In den Diözesen Hamburg, Hildesheim und Magdeburg floss Geld aus Kirchensteuern für die Leistungen. In den Bistümern Münster und Mainz wurden in der Vergangenheit Kirchensteuern verwendet, nun aber nicht mehr. In Münster wird das Vermögen des Bischöflichen Stuhls herangezogen.
Die 2018 veröffentlichte sogenannte MHG-Studie geht davon aus, dass 3.677 Minderjährige zwischen 1946 und 2014 Opfer von Missbrauch in Bistümern wurden.
Orden zahlen bisher rund 4,3 Millionen Euro
Im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) zeigte eine freiwillige Umfrage, dass von 1.412 Betroffenen, die sich bei den Orden gemeldet hatten, 774 Betroffene finanzielle Leistungen erhielten. Deren Summe beläuft sich bis Ende August 2020 auf 4,3 Millionen Euro.
Die DOK befürwortet einheitliche Regeln für Anerkennungsleistungen in Deutschland, teilt aber mit, sie könne über die Umsetzung der neuen Regeln der Bischofskonferenz nicht befinden. Die Entscheidung müssten die Ordensgemeinschaften jeweils selbst treffen, zum Teil in Abstimmung mit Ordensleitungen im Ausland.