Generalvikar Klaus Winterkamp erläutert Corona-Schutzverordnung NRW

Die Corona-Regeln für Weihnachten 2020 im Bistum Münster

  • Die Regeln für Weihnachten 2020 im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster stehen fest.
  • In Kirchen und großen Räumen sind Gottesdiente - mit Abstand - mit maximal 250 Menschen möglich, draußen mit bis zu 500, Maskenpflicht gilt durchgängig.
  • Chöre dürfen singen und für die Weihnachtsgottesdienste auch proben.

Anzeige

Die Regeln für Weihnachten 2020 im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster stehen fest. In einer E-Mail an alle Bistums-Mitarbeiter erläutert Münsters Generalvikar die aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes.

Sie lässt Vorgaben für Gottesdienste unverändert, auch für Beerdigungen. Damit sind die derzeitigen Regeln „die verbindlichen Planungsgrundlagen für die Weihnachtsgottesdienste“ in Kirchen und außerhalb, so Winterkamp.

 

Teilnehmerzahlen für Gottesdienste

 

In Kirchen gelten die im Mai festgelegten Plätze und Kapazitäten. Dort oder in anderen Räumen wie Turn-, Lager- und Veranstaltungshallen dürfen maximal 250 Menschen Gottesdienst feiern. Abstände und Hygieneregeln sind einzuhalten, es gilt Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes. Kontaktdaten müssen erhoben werden.

Gottesdienste draußen sind mit höchstens 500 Menschen möglich. Auch dabei gilt Maskenpflicht, das Erheben der Kontaktdaten draußen entfällt. Freiluft-Gottesdienste müssen bei kommunalen Behörden angemeldet werden, samt Absprache der Infektionsschutzkonzepte.

 

Chöre und Live-Streams

 

Chöre und Scholen dürfen nicht nur in Weihnachtsgottesdiensten singen, sondern – ausdrücklich fürs Fest – auch ausnahmsweise regelmäßig proben. Sänger und Musiker müssen zwei Meter Abstand zueinander einhalten, es gelten übliche Hygieneregeln. Während des Singens dürfen Chormitglieder die Mund-Nase-Maske abnehmen.

Die Übertragung von Gottesdiensten im Internet an Weihnachten ist möglich. Der Generalvikar schreibt, das gelte ausnahmsweise auch zwischen 9 Uhr und 11.30 Uhr. In dieser Zeit bittet das Bistum Münster gewöhnlich darum, auf Live-Streams zu verzichten, um keine Konkurrenz für kirchliche Übertragungen in öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern darzustellen.

 

Gespräche zur Sternsingeraktion laufen noch

 

Bei Krippen- und Singspielen aus der Feder von Autoren und Komponisten müssen die Gemeinden vor der Aufführung die Rechte beim Rechteinhaber einholen.

Das Sternsingen Anfang Januar halten die NRW-Behörden laut Winterkamp „unter bestimmten Bedingungen“ für möglich: „Die Planungen für die Sternsingeraktionen sollten deshalb derzeit nicht eingestellt werden.“

 

Seelsorge-Besuche und Kollekte

 

Der Generalvikar betont zudem, Seelsorge-Besuche in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen blieben ausdrücklich erlaubt.

Schließlich bitten „Adveniat“ und „Brot für die Welt“ darum, die Kollekte bei ökumenischen Weihnachtsgottesdiensten unter beiden Hilfswerken aufzuteilen.

Anzeige