Fragen und Antworten aus dem Generalvikariat des Bistums Münster

Diese Corona-Regeln gelten für Ferienfreizeiten in Nordrhein-Westfalen

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Corona-Zeiten: Viele Ferienlager sind bereits abgesagt, andere Organisatoren ringen mit ständig wechselnden Vorgaben für die Freizeiten. Auch Angebote vor Ort müssen exakt geplant werden. Es gibt viele Fragen, die gestellt werden müssen. Kirche+Leben hat sie Christopher Kalfhues von der Abteilung Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene im Generalvikariat in Münster gestellt.

Wie sehen die Vorgaben für Ferienlager in Nordrhein-Westfalen derzeit aus?

Die ab dem 28. Mai 2021 geltende Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) bietet einige Lockerungen ab einer Inzidenz von unter 100. Die Landesregierung ermöglicht zudem mit der neuen CoronaSchVO Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Hierzu zählen auch die Ferienspielangebote und Stadtranderholungen. Kinder und Jugendliche haben während der Corona-Pandemie der letzten Monate viele Einschränkungen erfahren und vielfach auf Treffen mit Freunden verzichten müssen. Diese Lockerungen bedeuten nun etwas Normalität für sie.

Weitere Informationen: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

Welche Halbwertszeit hat diese Corona-Verordnung?

Bei steigender Inzidenz könnten sich kurzfristige Änderungen ergeben, die dann auch von den Organisatoren der Ferienfreizeitangebote beachtet werden müssen. Neben den Inzidenzwerten des Wohnortes sind ebenfalls die Inzidenzen des Reiseziels zu beachten.

Was sagt die Verordnung zu Teststrategien?

Die konkrete Umsetzung der Angebote erfordert die Entwicklung einer Corona-Teststrategie für alle Teilnehmenden, sowie bei einer größeren Personenanzahl die Bildung von sogenannten Bezugsgruppen von maximal 25 Mitgliedern. Eine regelmäßige Teststrategie ist den Teilnehmenden aus dem Schulalltag bekannt und lässt sich somit vermutlich auch unkompliziert im Ferienfreizeitangebot umsetzen.

Wie sieht es mit den Gruppengrößen aus?

Es sollte geprüft werden, ob geforderte Mindestabstände in der gebuchten Unterkunft sicher eingehalten werden können. Hier fehlt es noch an einer Konkretisierung, ob diese voll belegt werden dürfen, oder ob eine Reduzierung bei der Nutzung von Schlaf-, Sanitär- und Gemeinschaftsräumen wie im letzten Jahr erforderlich ist. Näheres werden vermutlich die Ausführungsbestimmungen zur neuen CoronaSchVO regeln, die für die kommende Woche erwartet werden.

Müssen Masken getragen werden?

Christopher Kalfhues ist Leiter des Regionalbüros Mitte der Abteilung Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene im Bistum Münster.
Christopher Kalfhues ist Leiter des Regionalbüros Mitte der Abteilung Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene im Bistum Münster. | Foto: Michael Bönte

Derzeit ungeklärt ist die Maskenpflicht in den unterschiedlichen Angebotsformen. Hier gilt es zu prüfen, ob und inwieweit diese Vorgaben im Ferienfreizeit-Alltag umgesetzt werden können. Dabei sollte auch die Umsetzung klassischer und traditioneller Programmpunkte innerhalb der Ferienfreizeit mit Blick auf diese Vorgaben abgewogen werden.

Was ist bei der Finanzierung zu beachten?

Die jeweilige Ferienfreizeit muss vom Organisator individuell und nach den örtlichen Gegebenheiten kalkuliert werden. Die vertraglichen Stornofristen sind zu prüfen und eigenverantwortlich im Blick zu halten. Im Falle einer kurzfristigen Stornierung ist es immer ratsam, gemeinsam mit dem Vertragspartner nach einer möglichst kulanten Lösung zu schauen. Gegebenenfalls kann auch eine punktuelle Stornokostenbeteiligung über den öffentlichen Träger erfolgen. Die Eltern sollten in keinem Fall zur anteiligen Kostendeckung herangezogen werden.

Wie sieht es für Ferienfreizeiten im Ausland aus, besonders in den Niederlanden? 

Weitere Informationen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Auch im Ausland gilt die NRW-CoronaSchVO weiter. Zusätzlich sind die Regelungen und Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung zu beachten, die etwa bei der Ein- und Ausreise in und aus den Niederlanden eine Quarantänepflicht vorsehen könnte. Hier gilt es die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bereits im Vorfeld des Angebotes zu prüfen. Selbstverständlich kann jeder Träger selbst entscheiden, wie er mit einer solchen Reisewarnung mit Blick auf das geplante Angebot verfahren möchte.

Sollten sich die Freizeit-Organisatoren auch Gedanken zu alternativen Angeboten machen?

Familien mit Kindern sind seit Monaten durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie stark belastet. Daher ist es gerade für die Kinder und Jugendlichen wichtig, ein Programm jenseits von Schule und Elternhaus zu bieten, um so auch die Eltern zu entlasten. Auch wenn die Ferienfreizeit im Sauerland oder auf Ameland sicherlich unvergesslich ist und bleibt – nach der langen Zeit der Kontaktbeschränkung können auch Angebote daheim oder in der näheren Umgebung eine gute Abwechslung und eine gewisse „Normalität“ bringen. Ein Plan B zum geplanten Reiseangebot in den Ferien sollte auf jeden Fall vorhanden sein, falls die Inzidenzen doch noch wieder ansteigen oder sich die aktuellen Vorgaben am Reiseziel nicht umsetzen lassen.

Welche Möglichkeiten der Unterstützung bietet das Bistum Münster für die Organisatoren von Ferienlagern?

- www.bistum-muenster.de/ferienfreizeiten
- www.bistum-muenster.de/ideentanke
- www.bistum-muenster.de/corona

Für Träger und Organisatoren von Ferienfreizeitangeboten bieten die Regionalbüros und die Abteilung Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene zahlreiche Informationen im Internet. Daneben stehen die Büros als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Mit der digitalen Veranstaltungsreihe „Ferienfreizeit wieder im Eimer?“ konnten in den letzten Wochen zahlreiche Träger und Organisatoren von Ferienfreizeiten erreicht und bei der Vorbereitung auf die kommende Ferienfreizeitsaison unterstützt werden. Das Themenspektrum der Workshops reichte von der grundsätzlichen Entscheidungshilfe, ob ein Reiseangebot stattfinden kann, über Hinweise zur Finanzierung von Ferienfreizeiten, versicherungsrechtlichen Fragen und einem mögliche Krisen- und Notfallmanagement bis hin zur Vorbereitung des Leitungsteams und der Planung eines Alternativprogramms vor Ort. Die Abteilung Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene im Generalvikariat wird sich gemeinsam mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend weiter dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die diesjährigen Ferienfreizeitangebote möglichst passend und umsetzbar sind.

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