Leistung fällt nicht unter neues Onlinezugangsgesetz

Digitaler Kirchenaustritt bleibt bis auf Weiteres nicht möglich

  • Der Austritt aus der katholischen und evangelischen Kirche wird auch künftig nicht per Mausklick möglich sein.
  • Ein Sprecher der NRW-Landesregierung sagte, als zuständiges Bundesland in einem bundesweiten Verfahren habe man einen entsprechenden Vorschlag geprüft und abschlägig beschieden.
  • Damit bleibt vorgeschrieben, dass Bürger für einen Kirchenaustritt persönlich erscheinen.

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Der Austritt aus der katholischen und evangelischen Kirche wird auch künftig nicht per Mausklick möglich sein. Das bestätigte ein Sprecher der nordrhein-westfälischen Landesregierung der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Als zuständiges Bundesland in einem bundesweiten Verfahren habe man einen entsprechenden Vorschlag geprüft und abschlägig beschieden.

Sowohl in NRW als auch in anderen Bundesländern sei weiter vorgeschrieben, dass Bürger für einen Kirchenaustritt persönlich erscheinen, erklärte der Sprecher. Der digitale Kirchenaustritt sei deshalb rechtlich nicht möglich. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) über das Thema berichtet.

Das neue Onlinezugangsgesetz

Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, nach dem 31. Dezember 2022 mehrere hundert Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Nordrhein-Westfalen hatte im Zug der Umsetzung dieses Bundesgesetzes die Federführung für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Bereich "Engagement und Hobby". Dazu gehört auch der Kirchenaustritt.

Dieser ist in Gesetzen der Länder geregelt. Je nach Bundesland muss er vor dem Amtsgericht oder vor dem Standesamt erklärt werden. Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. Einzig in Bremen kann er alternativ auch bei kirchlichen Stellen vorgenommen werden.

Langes Warten auf Termine

Der NRW-Regierungssprecher erklärte, die Länder seien durch das OZG nicht verpflichtet, die Vorgabe zum persönlichen Erscheinen durch eine Gesetzesänderung aufzugeben. Laut FAZ hatte bislang Berlin als einziges Land die Rechtslage so ändern wollen, dass ein Kirchenaustritt online möglich wird. Nach der Entscheidung Nordrhein-Westfalens werde die entsprechende Verwaltungsleistung einstweilen jedoch nicht zur Verfügung stehen.

2021 hatte die Zahl der Kirchenaustritte mit insgesamt gut 639.000 einen Höchststand erreicht. Wegen Überlastung der Amtsgerichte und Standesämter mussten Austrittswillige oft mehrere Monate auf einen Termin warten.

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