Folge der synodalen Prozesse in der katholischen Kirche

Diözesanrat in Münster soll synodales Entscheidungsgremium werden

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Bisher ist der Diözesanrat im Bistum Münster ein Beratungs- und Mitwirkungsgremium. Das soll sich ändern: Im Licht der synodalen Prozesse in der katholischen Kirche soll er Entscheidungskompetenz bekommen.

Der Diözesanrat, im Bistum Münster oberstes synodales Beratungsgremium des Bischofs, soll sich von einem Mitwirkungs- zu einem synodalen Entscheidungsgremium weiterentwickeln. Entsprechende Pläne wurden bei der jüngsten Sitzung des Gremiums vorgestellt. Eine Kernaussage könne lauten: „Der Diözesanrat berät und entscheidet unter der Leitung des Bischofs“, hieß es.

Bischof Felix Genn unterstützt die Vorhaben: „Den eingeschlagenen Weg gehen wir weiter“, sagte er. Synodalität müsse gelernt werden. Er wünsche sich eine fortschreitende Form von Beteiligung auch in seiner noch knapp einjährigen Amtszeit.

„Mehr Transparenz und Verantwortung“

Hendrik Roos, Geistlicher Leiter beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Münster und Mitglied der diözesanen Arbeitsgruppe Synodaler Rat, stellte Vorschläge vor, wie der künftiger Diözesanrat zusammengesetzt werden und wie der Kirchensteuerrat in einen Synodalen Rat integriert werden kann.

Der in Münster lebende Theologieprofessor Thomas Söding, der Vizepräsident des kirchlichen Reformprozesses Synodalen Wegs (2019-2023) war und dem daraus entstandenen Synodalen Ausschuss auf Bundesebene angehört, erinnerte an die katholische Weltsynode: „Das Stichwort von Papst Franziskus, die katholische sei eine synodale Kirche, ist durch den weltweiten Prozess als Leitwort angekommen. Es geht um mehr Beteiligung, mehr Transparenz und Verantwortung.“

Neue Pfarreiratssatzung

In allen synodalen Prozessen in den verschiedenen Bistümern gehe es immer darum, „unter Berücksichtigung der gewachsenen Traditionen und im Blick auf die pastoralen Konstellationen mehr Beteiligung zu organisieren“, so Söding.

Möglicherweise schon im November dieses Jahres wird der Diözesanrat eine neue Pfarreiratssatzung auf den Weg bringen. Sie definiert Aufgaben, Amtszeiten und Verfahrensweisen des kirchlichen Gremiums. Die Pfarreiratssatzung gilt für die im Herbst 2025 stattfindenden Pfarreiratswahlen in den rund 200 Pfarreien des Bistums Münster.

Pastorale Strukturen

Einen Zwischenstand zur Entwicklung der pastoralen Strukturen gab Christan Wacker, der den Fachbereich „Kirche im Pastoralen Raum“ im Bischöflichen Generalvikariat leitet: „Die Pastoralen Räume stärken die Zusammenarbeit unter den Pfarreien. Die Kirchengemeindeverbünde auf Ebene der Kreisdekanate werden vorbereitet. Der Kreis Recklinghausen macht den Anfang.“

Schweigend und mit einem Gebet gedachten die Diözesanratsmitglieder des am 7. Juni 2024 nach schwerer Krankheit gestorbenen Leon Schwarte. Der 25-Jährige engagierte sich seit seiner Jugend im Pfarreirat seiner Pfarrei in Vorhelm und wirkte als Vertreter des Kreisdekanats Warendorf im Diözesanrat mit.

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