Vier entsandte Laien entscheiden über Finanzen mit

Diözesanrat im Bistum Münster wählt Mitglieder für Kirchensteuerrat

Der Diözesanrat des Bistums Münster hat auf seiner jüngsten Sitzung vier Mitglieder für den Kirchensteuerrat gewählt.

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Der Diözesanrat des Bistums Münster hat auf seiner jüngsten Sitzung in Münster vier Mitglieder für den Kirchensteuerrat gewählt. Aus dem Gremium selbst kommen Burkhard Löher aus Oelde und Torsten Schulz aus Lotte. Entsandt wurden nach geheimer Wahl außerdem zwei Mitglieder, die nicht dem Diözesanrat angehören: Kerstin Stegemann aus Münster und Christian Germing aus Altenberge.

Dem Kirchensteuerrat gehören im Bistum Münster insgesamt 20 gewählte und berufene Mitglieder an. Der Kirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in den grundlegenden Haushalts- und Finanzfragen. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Vorbereitung und Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplanes für das Bistum Münster und den Bischöflichen Stuhl. Außerdem setzt der Rat die „Hebesätze“ für die Kirchensteuer fest. Er beschließt die Haushaltsrechnung und befindet über die Entlastung der Finanzverwaltung.

Der Kirchensteuerrat tagt in diesem Jahr insgesamt fünfmal, davon einmal zusammen mit dem Diözesanrat. Der Diözesanrat ist das oberste synodale Mitwirkungsgremium des Bistums Münster. Menschen aus allen Bereichen des kirchlichen Lebens kommen hier zusammen, um über die zukünftige Ausrichtung des Bistums Münster zu sprechen und den Bischof zu beraten. Vorbereitet werden diese Sitzungen durch die Geschäftsstelle des Diözesanrates.

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