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Würde es nach den Mitgliedern des Diözesanrats im Bistum Münster gehen, wäre das Grundsatzpapier des Synodalen Wegs für eine Reform der katholischen Sexualmoral nicht gescheitert.
Nach einem Meinungsbild sprach sich eine deutliche Mehrheit des obersten Beratungsgremiums des Bistums für diesen Grundlagentext aus, der bei der jüngsten Synodalversammlung im September an der notwendigen Zweidrittelmehrheit der Bischöfe gescheitert war.
Genn: Ich stehe zu meiner Zustimmung
„Ich habe für den Grundlagentext gestimmt, und ich stehe dazu, auch wenn ich zum Teil heftige Kritik einstecken muss“, bekannte Bischof Felix Genn bei der Sitzung des Diözesanrats in der Katholischen Akademie Franz-Hitze-Haus in Münster.
Er sehe ein, so der Bischof weiter, dass Veränderungen in der Bewertung sexueller Orientierungen und Identitäten richtig seien: „Wir müssen in der Kirche lernen, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Das müssen wir aushalten.“ Konservative Kritiker hatten vor einem Bruch mit der kirchlichen Lehre gewarnt.
Grundlagentext genau lesen
Was genau in dem mehrseitigen Grundlagentext steht und wie er zu verstehen ist, erläuterte Martina Kreidler-Kos. Die Leiterin des Seelsorgeamtes im Bistum Osnabrück ist Mitglied im Synodalforum IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“.
„Katholische Kirche und Sexualität, dass ist eine komplizierte Sache“, sagte Kreidler-Kos. „Es besteht Klärungsbedarf. Jeder weiß, dass es eine Kluft gibt zwischen der Lehre der Kirche und der Lebenswirklichkeit der Menschen“. Die Arbeitsgruppe des Synodalen Wegs wolle diese Kluft nicht einfach hinnehmen, sondern daran arbeiten, sie zu überwinden.
Zusammenlegung von Kirchenvorstand und Pfarreirat?
Während der Diözesanratssitzung informierte Generalvikar Klaus Winterkamp über die Möglichkeit der Pfarreien, Zuschüsse für die Ermittlung von Energiedaten bei den Energiesparchecks zu erhalten. Die Bistumsverwaltung bereite entsprechende Antragsformulare vor. Sie sollen Anfang 2023 zur Verfügung stehen.
Winterkamp berichtete zudem von Gesprächen darüber, wie die Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen ihr Vermögen künftig mit einem neuen Vermögensverwaltungsgesetz zeitgemäßer verwalten können. In den Diözesen Köln, Essen, Aachen, Münster und Paderborn werde daran gearbeitet.
Das neue Gesetz soll das bisher noch gültige „Preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ aus dem Jahr 1924 ersetzen. Ziel eines neuen Gesetzes sei es, das Kirchenvorstandsrecht an eine zeitgemäße Vermögensverwaltung anzupassen. Demnach könnten möglicherweise bald, sofern von den einzelnen Pfarreien gewünscht, Kirchenvorstand und Pfarreirat zusammengelegt werden. Die endgültige Fassung, die derzeit unter den Diözesen verhandelt wird, sei allerdings noch mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung abzustimmen.
Winterkamp: Ablösung der Staatsleistungen
Winterkamp informierte zudem, dass daran gearbeitet werde, die Staatsleistungen und damit die Zuschüsse der Bundesländer an die evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen mit einer „Einmalzahlung“ abzulösen. Die Staatsleistungen gehen auf Gesetze und Verträge zurück, die schon vor 1919 bestanden. Die meisten entschädigen für enteignetes Kirchenvermögen. So erhalten die beiden großen Kirchen zusammen derzeit knapp 550 Millionen Euro jährlich.
Das Bistum Münster bekommt nach Aussage von Winterkamp jährlich zwei Millionen Euro an Staatsleistungen. Höhere Summen erhielten aus historischen Gründen die ostdeutschen Landeskirchen und Diözesen. „Über die Höhe der Ablöseleistungen gibt es noch Klärungsbedarf. Gefragt sind nicht nur die Kirchenvertreter, sondern vor allem die Länderfinanzminister.“
Vertreter für den Kirchensteuerrat
Zum Abschluss klärte der Diözesanrat noch einige Personalfragen: So werden künftig die Diözesanratsmitglieder Brigitte Lehmann aus Geldern-Walbeck, Frank Möllmann aus Greven, Petra Nienhaus aus Raesfeld-Erle und Barbara Richter-Hoffschlag aus Velen im Kirchensteuerrat mitwirken.