KRIMINALITÄT

Schmuggelware im Döner: Früherer Seelsorger vor Gericht verurteilt

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Vorsicht beim Reinbeißen: Ein Gefängnisseelsorger hatte Dinge in Dönern versteckt. Wie das Gericht urteilte und was sein Bistum tut.

Von KNA

Wegen des Schmuggels von Drogen in eine Justizvollzugsanstalt ist ein früherer Gefängnisseelsorger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Schöffengericht am Amtsgericht Geilenkirchen verhängte 150 Tagessätze zu je 60 Euro gegen den 68-Jährigen. Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Anfrage der Katholischen Nachrichtenagentur einen Bericht der "Aachener Zeitung".

Der Pastoralreferent hatte vor rund dreieinhalb Jahren versucht, mit Haschisch und kleinen Handys präparierte Döner in die JVA zu bringen. Vor Gericht räumte er ein, die Vorschriften gekannt zu haben. Er habe jedoch das Vertrauen jugendlicher Häftlinge gewinnen wollen und sich daher als Kurier für Lebensmittel zur Verfügung gestellt. Die verbotenen Gegenstände seien ihm von Unbekannten auf einem Parkplatz übergeben worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Besitz von Betäubungsmitteln war und Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Drogen in nicht geringer Menge leistete. Die Staatsanwaltschaft hatte eine entsprechende Geldstrafe beantragt.

Das zuständige Bistum Aachen hatte dem Seelsorger wenige Tage nach dem Bekanntwerden des Vorfalls fristlos gekündigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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