Bistum Münster: Rücktritt hat nichts mit bisherigen Vorwürfen zu tun

Dompropst und Offizial Kurt Schulte verzichtet auf alle Ämter

  • Der Münsteraner Offizial, Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte (57) legt alle Ämter nieder.
  • Ende Juni hatte Bischof Felix Genn ihn beurlaubt.
  • Das Bistum betont, der jetzige Amtsverzicht habe nichts mit den gegen Schulte erhobenen Vorwürfen zu tun.

 

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Der Münsteraner Offizial, Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte (57) legt alle Ämter nieder. Das meldet die Bischöfliche Pressestelle in Münster. Demnach hat Schulte in einem persönlichen Gespräch mit Bischof Felix Genn zum 5. September den Verzicht auf die Ämter als Dompropst und Domkapitular angeboten. Zugleich habe er um Entpflichtung als Offizial gebeten. Bischof Genn habe dem Wunsch Schultes entsprochen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bistums.  

Bereits Ende Juni hatte Bischof Genn Schulte auf dessen Wunsch hin von beiden Ämtern beurlaubt. Grund für die Beurlaubung war die Tatsache, dass gegen Schulte Vorwürfe von grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhalten erhoben wurden.

Staatsanwaltschaft: Keine Ermittlungen gegen Schulte

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte zwischenzeitlich dem Bistum mitgeteilt, es werde zu diesen Vorwürfen wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen geben. Nun folgt laut Bistum aber eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. Danach werde Genn die nächsten Schritte mit Schulte besprechen. Das Bistum betont, der jetzige Amtsverzicht hänge nicht mit den bisher erhobenen Vorwürfen zusammen.

Als Dompropst stand Kurt Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels. Es ist vor allem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom zuständig. Das Domkapitel wählt zudem den Bischof. Als Offizial leitete Schulte seit 2010 das Offizialat, das Münsteraner Kirchengericht. Kommissarisch steht dem Offizialat weiterhin Vizeoffizial Pfarrer Heinz Erdbürger vor; die vorübergehende Leitung des Domkapitels liegt weiter bei Domdechant Weihbischof Christoph Hegge. Es ist nun die Aufgabe von Bischof Genn, einen Nachfolger für das Amt des Offizials zu bestimmen; der künftige Dompropst wird vom Domkapitel gewählt.

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