Ergebnis der kirchenrechtlichen Voruntersuchung liegt vor

Dringender Missbrauchsverdacht: Bischof Genn untersagt Priester Tätigkeit

  • Der Münsteraner Bischof Felix Genn hat einen Priester mit Wirkung vom 1. Juni in den Ruhestand versetzt und ihm die Ausübung priesterlicher und seelsorglicher Tätigkeit untersagt.
  • Gegen den Priester besteht der dringende Verdacht des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Person.
  • Dies ergab eine kirchenrechtliche Voruntersuchung.

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Der Bischof von Münster, Felix Genn, hat einen Priester des Bistums mit Wirkung vom 1. Juni in den Ruhestand versetzt und ihm per Dekret die Ausübung jeder priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeit untersagt, teilt die Bischöfliche Pressestelle mit. Gegen den Priester war der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben worden. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass gegen den beschuldigten Priester der dringende Verdacht des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil einer seinerzeit minderjährigen Person besteht.

Im Februar 2022 war gegen den Priester ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleitet worden. Hierüber hatte die Polizei in Borken am 11. Februar den Interventionsbeauftragten des Bistums Münster, Peter Frings, informiert. Das Bistum untersagte dem Priester daraufhin unmittelbar die Ausübung aller priesterlichen Dienste.

Staatsanwaltschaft Münster stellt Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft Münster stellte die Ermittlungen wegen Verfolgungsverjährung ein. Daraufhin wurde die kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet, die am 30. Mai beendet wurde und zu dem genannten Ergebnis kam. Die Voruntersuchungsakte wird nun der zuständigen Kommission in Rom zur weiteren Prüfung zugeleitet. Der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, hat das Seelsorgeteam der Pfarrei, in der der Priester zuletzt tätig war, über das Ergebnis unterrichtet.

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