Kardinal Woelki hebt Verbot des öffentlichen Wirkens auf

Düsseldorfer Stadtdechant Hennes verzichtet auf Ämter

Ulrich Hennes (57) hat auf sein Ämter als Düsseldorfer Stadtdechant und Pfarrer verzichtet. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hob daraufhin das Verbot des öffentlichen priesterlichen Wirkens von Hennes auf.

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Der beurlaubte katholische Priester Ulrich Hennes (57) hat auf seine Ämter als Düsseldorfer Stadtdechant und Pfarrer an St. Lambertus verzichtet. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki habe nach einem Vier-Augen-Gespräch den Verzicht angenommen, teilte das Erzbistum Köln mit.

Da damit das Amtsenthebungsverfahren beendet sei und Hennes den „Weg für einen guten Neuanfang“ in Düsseldorf freigemacht habe, habe der Kardinal das Verbot des öffentlichen priesterlichen Wirkens von Hennes aufgehoben. Über dessen künftigen Einsatz werde er später entscheiden.

 

Die Vorwürfe

 

Das Erzbistum wirft dem Geistlichen vor, 2001 in einem Seelsorgegespräch an einem damals 20 Jahre alten Ratsuchenden sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Hennes bestreitet, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei und wollte zunächst das Amtsenthebungsverfahren und die Entpflichtung als Stadtdechant kirchenrechtlich anfechten. Auf Antrag des Erzbistums verbot das Landgericht Köln Hennes aber vorige Woche die Behauptung, der Grund für seine fortdauernde Beurlaubung sei „eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001“.

Der Belastungszeuge hatte sich laut Erzbistum erst im Frühjahr nach Medienberichten über andere Vorwürfe gegen Hennes gemeldet. Er habe seine Aussage „sehr glaubwürdig“ untermauert. Wie er hätten auch fünf von ihm benannte Personen, denen er damals zeitnah von dem Vorfall berichtet habe, eidesstattliche Versicherungen abgegeben.

 

Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein, Kirche nicht

 

Der Erzbischof hatte Hennes wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung im März beurlaubt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese stellte im Juni ihre Ermittlungen mangels Tatverdachts ein. Im Fall des 20-Jährigen schloss sie nach Angaben des Erzbistums eine Straftat aus, weil der Mann bereits volljährig gewesen sei und verneint habe, dass sexuelle Handlungen gegen seinen ausdrücklichen Willen stattgefunden hätten.

Gleichwohl spricht die Erzdiözese von einer „für ihn verstörenden Begegnung mit dem Priester“. Nach Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatte die Erzdiözese eine kirchenrechtliche Untersuchung gestartet.

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