Gläubige hatten die Kirche in Duisburg auf die Liste setzen lassen. Ein Gericht entschied jetzt dagegen. Was dahinter steckt.
Die Kirche St. Peter in Duisburg-Homberg erfüllt nicht die Denkmalvoraussetzungen des Denkmalschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein entsprechendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf gefällt. Es gab damit der Klage der Pfarrei St. Franziskus in Homberg gegen die Eintragung des Gotteshauses in die Denkmalliste der Stadt statt.
Das Urteil ermöglicht der Pfarrei beziehungsweise dem Bistum Münster freie Handhabung, was bauliche Veränderungen am Gebäude oder den…