Leitfragen für den Einsatz von Ehrenamtlichen im Bistum Münster

Ehrenamt in der Corona-Pandemie – wie kann das ablaufen?

Das Generalvikariat hat Leitfragen zum Einsatz von Ehrenamtlichen in den Pfarreien im Bistum Münster trotz der Corona-Pandemie veröffentlicht. Die Fragen sollen eine Hilfestellung sein.

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Das Generalvikariat hat Leitfragen zum Einsatz von Ehrenamtlichen in den Pfarreien im Bistum Münster trotz der Corona-Pandemie veröffentlicht. Generalvikar Klaus Winterkamp hat diese Hilfestellung an alle Seelsorger und Mitarbeiter im Bistum verschickt; er betont, die Gesunderhaltung der Ehrenamtlichen habe „oberste Priorität“.

Das Generalvikariat rät, folgende Punkte zu klären:

  • Welche Tätigkeiten nehmen die Ehrenamtlichen konkret wahr?
  • Welche Gefährdungen – speziell im Hinblick auf Covid-19 – können entstehen, zum Beispiel bei Begegnungen mit anderen Menschen, bei Fahrten und bei Diensten als Kommunionhelfer, Lektor oder Ordner in Gottesdiensten?
  • Welche Maßnahmen mit welchem Schutzziel muss der Kirchenvorstand festlegen und auf ihre Wirksamkeit prüfen?
  • Wie können bei den Tätigkeiten der Ehrenamtlichen die rechtlichen Vorgaben – vor allem zu Abstand und Hygiene – eingehalten werden?
  • Ist der Schutz von Personen der Risikogruppe ausreichend, zum Beispiel von Ehrenamtlichen ab dem 60. Lebensjahr oder mit Vorerkrankung, vor allem von Herz, Kreislauf und Lunge?

Winterkamp schreibt, die Bedingungen für den Einsatz von Ehrenamtlichen in Pfarreien lege der Kirchenvorstand fest. Als Beispiele nennt er Vorgaben zu Mund-Nase-Masken, Regeln für Besprechungen mit persönlicher Anwesenheit und für Publikumsverkehr. Der Kirchenvorstand habe auch dafür zu sorgen, dass die jeweils gültige Corona-Schutzverordnung eingehalten wird.

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