Welche Rolle spielte Bischof Mixa? Warum versagte die Kontrolle?

Eichstätter Finanzskandal: Brisante Details im Prüfbericht

Im Eichstätter Finanzskandal tun sich weitere Abgründe auf. Wie die vom Bistum eingeschalteten Anwälte in ihrem Prüfbericht festhalten, sind Akten verschwunden, Kontrollgremien bestanden lange nicht - und dann nur pro forma.

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Im Eichstätter Finanzskandal tun sich weitere Abgründe auf. Wie die vom Bistum eingeschalteten Anwälte in ihrem Prüfbericht (hier als PDF) festhalten, sind aus der ungewöhnlich langen Vakanz vor der Weihe des heutigen Bischofs Gregor Maria Hanke 2006 keinerlei Akten mehr vorhanden.

Als Hanke habe Einsicht nehmen wollen, sei sein Wunsch vom Ordinariat „erst zurückhaltend bearbeitet“ worden, heißt es im Bericht. Dann habe man ihm geantwortet, das sei nicht mehr möglich, da die Akten „bei einem Umzug verloren gegangen seien“. Generell bescheinigen die Anwälte der Bistumsverwaltung ein höchst mangelhaftes Dokumentenmanagement. Das Handeln lasse sich anhand der Unterlagen nur noch schwer oder gar nicht mehr nachvollziehen.

Die Rolle von Bischof Mixa

Hanke wurde am 3. Dezember 2006 in Eichstätt zum Bischof geweiht; als Nachfolger von Walter Mixa, den Papst Benedikt XVI. im Juli 2005 nach Augsburg berufen hatte. Der Eichstätter Bischofsstuhl war also mehr als 16 Monate verwaist. Für die Zeit der Vakanz gibt es strenge kirchenrechtliche Vorschriften. So darf die kommissarische Leitung keine Entscheidungen fällen, die den neuen Bischof in irgendeiner Form binden.

Bischof Walter Mixa. | Archivfoto: Harald Oppitz (KNA)
Bischof Walter Mixa. | Archivfoto: Harald Oppitz (KNA)

Mixa kommt im Bericht der Anwälte nicht gut weg. Er trage seinen Anteil daran, dass in Eichstätt wenige hochrangige Geistliche die faktische Macht an sich gerissen und damit die Leitung durch den Bischof unterlaufen oder sogar pervertiert hätten. Eine Ursache für diese Fehlentwicklung sei eine Führungsschwäche Mixas und ein Desinteresse an Verwaltungsabläufen gewesen.

21 Jahre lang kein Kontrollgremium

In einer „Nacht und Nebel“-Aktion habe Mixa am Tag vor Heiligabend 2004 ein Dekret unterzeichnet, in dem pro forma ein Diözesanvermögensverwaltungsrat errichtet worden sei - 21 Jahre nach Inkrafttreten entsprechender Vorschriften. Für Aufsicht und Kontrolle war das Gremium offenbar regelwidrig besetzt. Der einzige Nichtkleriker hatte nach eigener Aussage keine Ahnung von Finanzdingen.

Nicht nachvollziehen können die Anwälte, warum die in der Kirchenrechtsabteilung des Ordinariats tätigen leitenden Mitarbeiter die aus Sicht ihres Fachs rechtswidrigen Systemdefizite zu keinem Zeitpunkt thematisiert hätten. Nicht einmal ein „Erklärungsmuster“ hätten sie gefunden.

Ein Geistlicher war „primär auf seinen Vorteil bedacht“

Die Anwälte zeigen sich auch irritiert, dass der von ihnen inzwischen als dritter Hauptverantwortlicher bezeichnete frühere Finanzdirektor und Domdekan nach wie vor fast jeden Schuldvorwurf von sich weist. Seine bisherigen Erklärungen halten sie für „wenig glaubwürdig“ - und kommen zum Ergebnis, dass der Geistliche „primär auf seinen Vorteil bedacht“ gewesen sei.

Als „gesichertes Ermittlungsergebnis“ hält der Bericht fest, dass der frühere stellvertretende Finanzdirektor im Zug der von ihm eingefädelten US-Immobiliendarlehen über insgesamt 60 Millionen Dollar heimliche Provisionszahlungen von einer Million Dollar erhalten habe. Zugleich war er demnach an einigen der Darlehensnehmer mittelbar und verdeckt beteiligt, mit der Aussicht auf weitere Gewinnchancen. Das bedeutet: Er hat sich die Kredite praktisch selbst zugeschanzt.

Aufklärung behindert

Sein US-Geschäftspartner, der bisher zweite Hauptbeschuldigte, finanzierte mit einem der Eichstätter Darlehen den Angaben zufolge erst mal die Errichtung seines Privathauses. Von alldem bekamen die zur Kontrolle der Vermögensverwaltung eingesetzten Gremien nichts mit - weil dort diese Darlehen niemals ausführlicher thematisiert wurden und auch niemand Fragen stellte, wie es hieß. Als dann Bischof Hanke damit begann, gab es große Anstrengungen, ihn davon abzuhalten, an die erforderlichen Kenntnisse zu gelangen.

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