Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers über Konversion und Übertritt

Ein Protestant wird katholisch – wie geht das?

Wenn ein Protestant katholisch werden will, muss er dann getauft werden? Kann ein Übertritt auch rückgängig gemacht werden? Antworten von Kirchenrechts-Expertin Reinhild Ahlers.

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Wenn ein Protestant katholisch werden will, muss er dann getauft werden? Kann ein Übertritt auch rückgängig gemacht werden? Antworten von Reinhild Ahlers. Sie leitet die Abteilung Kirchenrecht im Bischöflichen Generalvikariat Münster.

Angenommen, ein protestantischer Christ möchte katholisch werden. Wie läuft das ab?

Der muss zunächst aus seiner bisherigen Kirche austreten und wendet sich dann an einen katholischen Seelsorger – an seinem Ort oder anderswo, und das muss auch kein Priester sein. Der wird dann mindestens ein Gespräch mit ihm führen, um zu schauen, was er schon vom katholischen Glauben weiß. Daraus ergibt sich, ob weitere Gespräche darüber sinnvoll und notwendig sind, worum es im katholischen Glauben geht – womöglich in einem Glaubenskurs mit einer größeren Gruppe oder begleitet von der Lektüre eines entsprechenden Buches. Wenn der Seelsorger zu dem Schluss kommt, dass die Auseinandersetzung mit dem katholischen Glauben ausreichend ist, stellt er einen Antrag beim Bischöflichen Generalvikariat  und erhält dann die Genehmigung zur Aufnahme in die katholische Kirche.

Wie läuft eine solche Aufnahme ab?

Das sollte schon im Rahmen einer kleinen gottesdienstlicher Feier in der Kirche sein – entweder im kleinen Kreis oder in einem Gemeindegottesdienst. Dabei spricht der Konvertit das Glaubensbekenntnis. In der Regel gehört auch der Empfang des Firmsakraments dazu. Vielleicht gibt es ein kleines Geschenk als Ausdruck der gemeinsamen Freude über die Aufnahme. Eine feste liturgische Form dafür gibt es nicht.

Getauft werden müssen Protestanten ja nicht noch einmal, weil die Taufe gegenseitig anerkannt ist. Gilt das für auch für Angehörige von evangelischen Freikirchen, die katholisch werden wollen?

Das muss man in jedem Einzelfall prüfen. Über die evangelischen Kirchen mit gegenseitiger Tauf-Anerkennung hinaus gibt es weitere Konfessionen. Es kommt darauf an, wie getauft wurde. Kriterien für eine im katholischen Sinn gültige Taufe sind die klare Absicht, taufen zu wollen, zudem das fließende Wasser über dem Kopf des Täuflings und das Sprechen der trinitarischen Formel „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Nicht anerkennt sind beispielsweise die Taufen von Mormonen, Quäkern und Zeugen Jehovas. Im Zweifel wird man aber auch das mit dem entsprechenden Seelsorger vor Ort klären können.

Was ist, wenn ein Muslim, Jude, Buddhist oder Hindu katholischer Christ werden möchte?

Dann ist das Procedere ähnlich, nur dass es dann eine Taufe geben muss. Außerdem wird der Seelsorger intensivere Gespräche mit dem Täufling führen und ihn regelrecht unterrichten müssen, weil davon auszugehen ist, dass er noch nicht viel über unseren Glauben weiß. Das kann natürlich auch anders aussehen, wenn beispielsweise der Ehepartner des Täuflings bereits Christ ist und der Täufling so bereits eine größere Nähe zur katholischen Kirche hat. Das muss man individuell entscheiden. Dann folgt auch hier die Bitte um Genehmigung beim Generalvikariat – und schließlich die Taufe durch einen Diakon oder Priester. In diesem Fall dürfte das eher ein Priester übernehmen, weil bei einer Erwachsenentaufe in der Regel auch das das Sakrament der Firmung gespendet wird.

Kann jemand, der zum katholischen Glauben konvertiert ist, eigentlich auch wieder in seine ursprüngliche Religion oder Konfession zurückkehren?

Natürlich kann jemand aus der katholischen Kirche wieder austreten. Aber auch ein ehemaliger Muslim verliert nach katholischem Verständnis dadurch nicht seine Taufe. Sie bleibt, weil sie ja ein Sakrament ist.

Kostet eine Konversion etwas?

Nein, bezahlen muss man dafür nichts. Wohl kostet der Austritt 30 Euro – allerdings beim Amtsgericht.

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