Offener Brief an Bischofskonferenz-Chef Bätzing – Winterkamp bei Unterzeichnern

Elf Generalvikare: Arbeitsrecht für alle Kirchen-Mitarbeitenden zügig ändern

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Elf Generalvikare, darunter Klaus Winterkamp aus Münster, fordern die Bischöfe auf, das deutsche katholische Arbeitsrecht zügig zu ändern. Das solle auch für die Pastoral gelten, wo es bisher besondere Loyalitätspflichten gibt. Ab sofort solle auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung verzichtet werden.

Elf Generalvikare, darunter Klaus Winterkamp aus Münster, fordern die Bischöfe auf, das deutsche katholische Arbeitsrecht zügig zu ändern – auch für die Mitarbeitende in der Pastoral, für die bisher besondere Loyalitätspflichten gelten. So werde ein Zustand beendet, der für viele Mitarbeitende „belastend und erniedrigend“ sei, schreiben die Chefs der Bistumsverwaltungen in einem Offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing.

Neben Winterkamp haben die Generalvikare der Bistümer Berlin, Essen, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Paderborn, Speyer und Trier sowie der Militärgeneralvikar den Offenen Brief unterzeichnet. Es gibt 27 deutsche Bistümer.

„Willige Bischöfe sollen vorangehen“

Die Unterzeichner raten sogar, nicht auf Einigkeit aller Bischöfe zu warten, weil es in vielen Fragen schwierig sei, in der Bischofskonferenz zu einvernehmlichen Entscheidungen zu kommen. Die Generalvikare empfehlen daher, dass „alle Bischöfe, die zu einer solchen Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechts bereit sind, gemeinsam und mutig die nötigen Reformen für ihre Zuständigkeitsbereiche voranbringen“.

Unter den Bischöfen müsste eine reformierte Grundordnung eine Zwei-Drittel-Mehrheit erzielen. Die Umsetzung erfolgt gleichwohl in den einzelnen Bistümern. Bei der Arbeitsrechts-Novellierung 2015 hatten einige Bischöfe die neuen Bestimmungen erst verzögert in Kraft gesetzt.

„Mitarbeitende brauchen Rechtssicherheit“

Die Generalvikare betonen, kirchliche Mitarbeitende benötigten „vollständige Rechtssicherheit, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängen“. Es müsse sichergestellt werden, dass es „keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe mehr gibt“.

Die Unterzeichner verweisen auf die Outing-Aktion #OutInChurch und auf die jüngste Vollversammlung des Synodalen Wegs der katholischen Kirche in Deutschland. Beide Ereignisse hätten dazu beigetragen, das Schweigen zu den „unzähligen Leidensgeschichten“, die das kirchliche Arbeitsrecht „seit Jahrzehnten hervorrufe“, zu überwinden.

„Ab sofort auf Sanktionen verzichten“

Gleichwohl erlebten Mitarbeitende der Kirche nach wie vor eine „,Kultur der Angst‘, die belastet, verletzt, diskriminiert und Menschen psychisch oder physisch krank werden lässt“. Dabei gehe es nicht nur um nicht-heterosexuelle Mitarbeitende, sondern auch um zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene und Menschen in außerehelichen Beziehungen.

Die Generalvikare fordern zugleich, ab sofort in allen Bistümern auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung zu verzichten.

Die Bistümer Essen und Osnabrück teilen derweil mit, sie verzichteten auf die Durchsetzung der sogenannten „Grundordnung“, die Beziehungen jenseits einer katholischen Ehe als Loyalitätsverstoß beschreibt. Mitarbeitende hätten keine Sanktionen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihres privaten Beziehungsstatus zu befürchten, hieß es. Ähnlich hatte sich am Freitag Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp geäußert, zuvor sein Paderborner Amtskollege Alfons Hardt. | epd, jjo

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