Geplante Einmalzahlung laut Staatskanzlei-Chef "nicht finanzierbar"

Ende der Staatsleistungen an Kirchen: Länder offenbar gegen die Pläne

  • Die Länder lehnen die Pläne der Regierungskoalition im Bund für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen nach Medieninformationen ab.
  • Alle 14 betroffenen Bundesländer seien sich einig, sagte der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, der "Welt".
  • Die Ablösungszahlungen müssten die Länder leisten.

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Die Länder lehnen die Pläne der Regierungskoalition im Bund für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen nach Medieninformationen ab. Alle 14 betroffenen Bundesländer seien einig, "dass auf den aktuellen Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen kein Segen liegt", sagte der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, der "Welt". Niedersachsen hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidenten-Konferenz inne.

Für die Ablösung der historisch begründeten Staatsleistungen, die sich jährlich auf rund 600 Millionen Euro belaufen, will die Ampel-Koalition im Bund einen gesetzlichen Rahmen schaffen. Abgelöst werden müssten die Staatsleistungen von den einzelnen Ländern, die Kirchen stehen dem offen gegenüber.

"Beide Konfessionen leisten Großartiges im Sozialbereich"

Vorschläge sehen unter anderem vor, dass die Länder die jährlichen Leistungen noch einige Zeit fortsetzen und dann eine Einmalzahlung in Höhe eines Vielfachen eines Jahresbetrags leisten. Das lehnen die Länder laut Mielke ab.

"Zum einen wäre eine Ablösung in Höhe eines 17- oder 18-fachen der jährlichen Beträge auch als Ratenzahlungen nicht finanzierbar", sagte Mielke der "Welt". Zum anderen könnten "die Länder keinerlei Interesse daran haben, das bewährt gute Verhältnis zu den Kirchen mit Finanzdiskussionen zu belasten."

Beide Konfessionen leisteten "vielerorts Großartiges im Sozialen und im Bildungsbereich", insbesondere mit ihren Kitas: "Das förderliche Miteinander von Staat und Kirche sollte unbedingt erhalten bleiben."

Was sind Staatsleistungen?
Staatsleistungen gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter im Zug der Reformation und durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung kirchlicher Würdenträger sicherzustellen. Diese hatten durch die Enteignungen Einnahmen verloren, mit denen sie die Ausgaben zuvor selbst trugen. Die Pflicht gilt im Grundsatz bis heute.

Derzeit fließen pro Jahr insgesamt rund 600 Millionen Euro aus den Länderhaushalten - ausgenommen Hamburg und Bremen - an die evangelischen und katholischen Landeskirchen und Bistümer. Rund 60 Prozent erhalten die evangelischen Kirchen. Die Höhe ist sehr unterschiedlich: Im Saarland wird weniger als eine Million Euro veranschlagt, in Nordrhein-Westfalen für beide Kirchen zusammen etwas mehr als 23 Millionen Euro, in Bayern über 90 Millionen Euro.

Der Auftrag zur Ablösung der Zahlungen war schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. (epd, KNA, jjo)

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