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Gesundheitsministerin Nina Warken will Pflegeleistungen reformieren. Experten kirchlicher Verbände sind skeptisch.
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Reform der Pflegeleistungen stößt auf breite Kritik. Einsparungen sollten vor allem auf Pflegebedürftige, Angehörige und die professionell Pflegenden verlagert werden, sagt die Präsidentin des Pflegerats, Christine Vogler, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Sie wirft Warken vor, nicht die pflegerische Versorgung, sondern "die kurzfristige Konsolidierung der Pflegeversicherung" in den Mittelpunkt zu stellen.
Kirchliche Verbände stoßen sich vor allem an der geplanten Aussetzung bei der Refinanzierung von Tariflöhnen. In dieser Weise äußern sich am Freitag Verbände der Diakonie und Caritas, darunter die Caritas-Dienstgeberseite und der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland, ebenso die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften Altenhilfe und Sozialstationen der Caritas im Bistum Münster.
Tarif-Regel soll ausgesetzt werden
Warkens Plan sieht vor, die Erhöhung der Gehälter in der Pflege auf die Grundlohnrate zu deckeln und bis Ende 2030 eine Regel auszusetzen, die Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen erlaubt, die ihre Beschäftigten in der Höhe von Tariflöhnen bezahlen.
Kirchliche Verbände erklären, die Politik mache Vorgaben zur Personalausstattung und Qualität der Pflege. Gleichzeitig die Refinanzierung der notwendigen Löhne einzuschränken, passe nicht zusammen. Die Regierung sende zudem ein fatales Signal an Menschen, die für den Pflegeberuf gewonnen werden sollen.
Geringere Rentenansprüche für Pflegende?
Der Pflegerat sieht als besonders problematisch die geplante Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige an. Die Pflegekasse soll davon künftig nur noch 70 Prozent übernehmen, was geringere Rentenansprüche für die Pflegenden bedeutet.
"Seit Jahren wird die unverzichtbare Leistung von Millionen pflegender Angehöriger politisch beschworen", sagt Vogler. Nun sollten ausgerechnet diese Menschen schlechter gestellt werden.
Bundestag muss noch entscheiden
Der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium sieht unter anderem höhere Hürden für die Einstufung in einen Pflegegrad vor, eine langsamere Steigerung der Zuschüsse für Pflegeheimkosten und höhere Beiträge für Kinderlose. Zudem soll die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen wegfallen.
Zum Entwurf für die Reform der Pflegeversicherung können Länder und Verbände bis Mitte nächster Woche Stellung nehmen. Entscheiden muss am Ende des Gesetzgebungsprozesses der Bundestag.