Oldenburger Landgerichtsvorsitzender beim Loburger Schlossgespräch

Er verurteilte Niels H.: Richter spricht mit Schülern auf der Loburg

Wegen 85-fachen Mordes verurteilte er den Ex-Krankenpfleger Niels H.: Sebastian Bührmann, Richter am Landgericht Oldenburg. Im Internat Schloss Loburg in Ostbevern sprach er mit Schülern über Menschen als Straftäter

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Als im Juni 2019 das Landgericht Oldenburg den Ex-Krankenpfleger Niels H. wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte, sagte der Richter: „Ich kam mir vor wie ein Buchhalter des Todes.“ Dieser Satz und das enorme mediale Interesse an diesem Fall haben den Vorsitzenden Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Oldenburg, Sebastian Bührmann, bundesweit bekannt gemacht.

„Das Verfahren und die Taten haben alle Grenzen gesprengt und jeglichen Rahmen überschritten“, sagte Bührmann. Der Jurist sprach beim „Loburger Schlossgespräch“ im Internat Collegium Johanneum auf Schloss Loburg in Ostbevern vor mehr als hundert Schülerinnen und Schülern über das Thema „Menschen als Straftäter“.

 

Bührmann: Kriminalität im Land steigt nicht

 

Seit 15 Jahren urteilt Bührmann über Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag. Jedes Jahr landen 30 Verfahren bei der Schwurgerichtskammer am Landgericht Oldenburg. Auch der versuchte Totschlag gehört zu den Verfahren. „Man könnte denken, dass die Kriminalität insgesamt im Land gestiegen ist. Dem ist aber nicht so“, sagte Bührmann. Insgesamt nehme die Kriminalitätsrate sogar ab.

In dem vom Internatsleiter Oliver Niedostadek moderierten Gespräch machte Bührmann deutlich, dass er nichts davon halte, über Gerichtsverfahren „eine politische Stimmung zu erzeugen“. Einige Verfahren wie etwa das des Krankenpflegers Niels H. erzeugten eine emotionale Atmosphäre, von der sich die Richter aber nicht beeinflussen lassen dürften. „Wir sprechen Recht im Namen des Volkes. Wir leben in einem Rechtsstaat, der gut funktioniert. Aber wir müssen ihn jederzeit und überall verteidigen“, sagte der Jurist.

 

Bührmann: Deutschland hat ein vorbildliches Rechtssystem

 

In diesem Zusammenhang bezeichnete er die Leistung, Flüchtlingen in Deutschland eine Heimat zu geben, als vorbildlich. Es sei eine Pflicht, Menschen in Not zu helfen. Damit verbunden sei aber nicht die Annahme, „Rechtssysteme anderer Kulturkreise zu übernehmen“, sagte Bührmann: „Wer die Gleichberechtigung von Mann und Frau verneint und meint, Ehrenmorde und Blutrache rechtfertigten ein mildes Urteil, hat unser Rechtssystem nicht verstanden. Wir müssen hier klare Kante zeigen.“

Im Gespräch mit den Schülern verdeutlichte der 55-Jährige, wie gerichtliche Verfahren ablaufen, welche Funktionen Richter, Schöffen, Staatsanwälte und Rechtsanwälte haben und welche Rolle psychiatrische Gutachten in einer Urteilsfindung einnehmen.

 

Bührmann: Werbung für das Jura-Studium

 

Auch über das Verhältnis von Täter und Opfer, von Schuld und Reue, von Strafe und Mitleid und über Aspekte der Resozialisierung gab der Jurist Auskunft: „Richter zu sein, ist ein spannender Beruf“, sagte Bührmann und machte zugleich Werbung für das Studium der Rechtswissenschaften: „Wir brauchen gute Juristen.“ Schmunzelnd fügte er hinzu: „Die Abi-Note ist gar nicht so entscheidend. Ich hatte eine 3,4. Das Studium hat mich dann aber gepackt.“

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