Kölner Erzbischof werden in Missbrauchsfall abermals Verstöße gegen das Kirchenrecht vorgeworfen

Erneute Anzeige gegen Kardinal Woelki bei Bischof Felix Genn

  • Gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist erneut Anzeige bei Münsters Bischof Felix Genn gestellt worden.
  • Darin wird Woelki abermals vorgeworfen, in einem Fall sexuellen Missbrauchs durch einen Geistlichen gegen das Kirchenrecht verstoßen zu haben.
  • Bischof Genn ist als dienstältester Bischof der Kölner Kirchenprovinz für derartige Vorwürfe und deren Weiterleitung nach Rom zuständig.

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Gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist erneut eine Anzeige bei Münsters Bischof Felix Genn gestellt worden. Darin wird Woelki abermals vorgeworfen, in einem Fall sexuellen Missbrauchs durch einen Geistlichen gegen das Kirchenrecht verstoßen zu haben. Entsprechende Informationen, die "Kirche-und-Leben.de" vorliegen, hat die stellvertretende Pressesprecherin des Bistums Münster, Anke Lucht, bestätigt - den Namen des Antragsstellers jedoch nicht. Auch sagte sie nicht, um welchen Missbrauchsfall es bei der erneuten Anzeige geht.

Genn kommt es als dienstältestem Bischof in der Kirchenprovinz Köln zu, derartigen Vorwürfen gegen den Kölner Erzbischof nachzugehen und sie über den Apostolischen Nuntius an den Vatikan weiterzuleiten. So sieht es das Apostolische Schreiben "Vos estis lux mundi" von Papst Franziskus aus dem Jahr 2019 vor.

 

Bistum: Bischof hat alle Meldungen weitergegeben

 

Bereits im Dezember 2020 hatte Bischof Genn Nuntius Nikola Eterovic in Berlin über die Vorwürfe gegen Woelki - damals im Fall des Priesters O. - offiziell informiert und ihn gebeten, seine Mitteilung an den Heiligen Stuhl weiterzuleiten. Darauf weist auch die Bischöfliche Pressestelle in ihrer jetzigen Antwort auf die Fragen von "Kirche-und-Leben.de" hin und betont: "Bischof Genn hat alle Meldungen, die das Erzbistum Köln betreffen, entsprechend den kirchenrechtlichen Vorgaben in jedem Fall an den Heiligen Stuhl weitergegeben."

Gleichwohl hatte der Vatikan seinerzeit die von Papst Franziskus erlassene Frist von 30 Tagen verstreichen lassen, innerhalb derer Anweisungen gegeben werden muss, wie im konkreten Fall vorgegangen werden soll. Auch Nachfragen von "Kirche-und-Leben.de" dazu hatte die Nuntiatur in Berlin unbeantwortet gelassen. Offenbar sieht der Vatikan allerdings keine Pflichtverletzung Woelkis im Fall O., wie im Februar 2021 aus dem Umfeld der Kurie zu erfahren war.

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