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Der aus dem Erzbistum Köln stammende Geistliche wird am Dienstag vor dem Landgericht Köln erwartet. Warum er geladen ist und worum es im Prozess geht.
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch muss am morgigen Dienstag vor dem Landgericht Köln aussagen. Er ist als Zeuge im Prozess einer Missbrauchsbetroffenen gegen das rheinische Erzbistum geladen, bestätigt das Berliner Erzbistum der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Betroffene war von ihrem priesterlichen Pflegevater über Jahre sexuell missbraucht worden und fordert Schmerzensgeld. Über Kochs Ladung hatte zuerst der „Tagesspiegel“ berichtet.
Koch hat laut Bericht zur selben Zeit wie der bereits strafrechtlich verurteilte Täter im Kölner Priesterseminar gelebt. Im Prozess soll es um die Frage gehen, ob der Erzbischof die Aussage der Betroffenen bestätigen kann, dass sie schon im Priesterseminar in einem Zimmer mit dem Täter übernachtet habe. Diese Informationen konnte das Erzbistum nicht bestätigen.
Der erste Missbrauchs-Prozess
Das Landgericht Köln verhandelt am Dienstag zwei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln. Im ersten Fall fordert die heute 57-jährige Klägerin 850.000 Euro für den Missbrauch durch ihren Pflegevater.
Der Priester U. war 2022 wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hat in dem Fall bereits deutlich gemacht, eine mögliche Amtshaftung des Erzbistums beziehe sich nur auf den dienstlichen, nicht auf den privaten Bereich. Nun wird gestritten, ob man bei einem katholischen Geistlichen davon ausgehen muss, er sei immer im Dienst.
Der zweite Missbrauchs-Prozess
Im zweiten Fall fordert eine Missbrauchs-Betroffene 830.000 Euro vom Erzbistum. Sie ist nach eigenen Angaben in den 1990er Jahren als Kind von ihrem Messdiener-Gruppenleiter missbraucht worden. Dieser habe die Gruppe betreut, obwohl er schon vorher durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei.
Das Erzbistum vertritt die Auffassung, der Gruppenleiter habe kein „Amt“ in der Diözese bekleidet, sie müsse deshalb nicht für dessen Taten haften. Das Gericht machte hingegen deutlich, dass die Amtshaftung auch für ehrenamtlich tätige Messdienerleiter gelten könne.
Schon zwei Erzbischöfe als Zeugen
Das Kölner Landgericht hatte in jüngerer Zeit bereits zwei Erzbischöfe als Zeugen vernommen. 2022 musste der Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, im Strafprozess gegen den Priester U. aussagen. Ein Jahr später befragte das Gericht den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki, nachdem er selbst gegen die "Bild"-Zeitung geklagt hatte.