Kirchenrechtler Schüller spricht von rechtswidrigem Agieren

Erzbistum Köln begleicht rund 500.000 Euro an Schulden eines Priesters

  • Das Erzbistum Köln hat fast eine halbe Million Euro gezahlt, um die Schulden eines Priesters zu begleichen.
  • Das Geld wurde teilweise aus dem sogenannten BB-Fonds entnommen, aus dem auch die Leistungen für Betroffene von Missbrauch entnommen werden.
  • Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller spricht von einem rechtswidrigen Agieren der Bistumsleitung.

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Das Erzbistum Köln hat fast eine halbe Million Euro gezahlt, um die Schulden eines Geistlichen zu begleichen. Weil später auch noch Steuern und Zinsen in derselben Sache nachgezahlt werden mussten, kam ein Gesamtbetrag von rund 1,15 Millionen Euro zustande. Das bestätigte das Erzbistum am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur. Bei der Zahlung der Gelder seien die Aufsichts- und Kontrollgremien der Erzdiözese nicht eingebunden worden. Dies sei auch nicht nötig gewesen.

Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte zuerst über den Vorgang berichtet. Demnach machte der Priester die Schulden teilweise bei Glücksspielen. Das Erzbistum gab an, es habe die Summe von exakt 493.697,82 Euro in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 in fünf Tranchen beglichen.

Zahlungen unter anderem aus BB-Fonds

Dieses Geld stammte aus dem sogenannten BB-Fonds, aus dem auch Missbrauchsbetroffene Anerkennungszahlungen erhalten. Der Topf wird ebenfalls mit verwendet zur Finanzierung der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT), die als ein wichtiges Projekt von Kardinal Rainer Maria Woelki gilt. Nach KNA-Recherchen reichen diese Gelder für die KHKT aber bei weitem nicht aus.

Aktuelle Verantwortungsträger im Erzbistum hätten den Vorgang um die Schulden des Geistlichen prüfen lassen, hieß es weiter. Im Anschluss habe man die Steueranmeldungen für die Zahlungen berichtigt und 650.000 Euro an Lohnsteuer sowie Zinsen nachgezahlt. Diese Gelder seien dem Personalkostenbudget entnommen worden.

Schüller spricht von rechtswidrigem Verhalten

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisierte im „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass das Erzbistum keine Kontrollgremien einband. Er sprach von „erschreckender Unkenntnis oder Ignoranz der einschlägigen vermögensrechtlichen Bestimmungen“. Das Agieren der Bistumsleitung sei hier „eindeutig rechtswidrig“.

Schüller bezog sich auf das Kirchenrecht, genauer auf eine Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2002. Diese bestimme, dass beim „Einstehen für fremde Verbindlichkeiten“ – unabhängig von deren Höhe – die Aufsichtsgremien eingebunden werden müssten. Das Erzbistum widersprach dieser Darstellung, begründete dies jedoch nicht.

Das Erzbistum Köln sieht sich bereits in einem anderen Vorgang dem Verdacht ausgesetzt, wichtige Gremien nicht ordnungsgemäß eingebunden zu haben. Hier geht es um die Zahlungen an PR-Experten und Juristen im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung. Sie belaufen sich insgesamt auf 2,8 Millionen Euro.

Erzbistum: Fürsorgepflicht für Priester in Not

Zum aktuellen Fall erklärte das Erzbistum weiter, man bemühe sich, Priester, die in Not geraten seien, im Rahmen der Fürsorgepflicht zu unterstützen. Wie dies im Einzelnen aussehe, sei jeweils vom konkreten Einzelfall abhängig: „Wir gehen davon aus, dass ein solcher Fall heute so nicht mehr auftreten kann, da wir aus dem Fall gelernt haben und der Kontakt zwischen der Personalabteilung und den Geistlichen heute intensiver und besser geordnet ist.“

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