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Eine Missbrauchsbetroffene hatte gegen die rheinländische Erzdiözese geklagt und eine hohe Summe gefordert. Wie die zuständigen Richter entschieden.
Das Landgericht Köln hat die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die Klägerin hatte über 800.000 Euro verlangt, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden war, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Eine Amtshaftung des Erzbistums kommt laut dem am Dienstag verkündeten Urteil nicht infrage. Denn der Priester habe die Taten nicht im Rahmen seines Amtes, sondern im Privaten begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln dagegen möglich.
In dem Fall besteht laut der Kammer die Besonderheit, dass die Klägerin dem ehemaligen Priester als Pflegekind anvertraut gewesen sei. Die Sorge für ein Pflegekind sei dabei durch einen staatlichen Akt begründet worden. Ein Zusammenhang zur kirchlichen Tätigkeit scheide bereits deshalb aus. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob Dienstvorgesetzte oder möglicherweise der Täter selbst die Betreuung des Pflegekindes als Teil der Ausübung des Priesteramtes angesehen haben.
Richter: Keine unterlassene Sorgfaltspflicht
Auch eine Haftung wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten schloss das Gericht aus. Denn die Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen als auch die Anhörung der Klägerin persönlich habe nicht ergeben, dass Vertreter oder andere Bedienstete des Erzbistums Köln Anhaltspunkte dafür gehabt hätten, dass die Klägerin sexuell missbraucht wurde.
Vor wenigen Tagen wurde Kardinal Rainer Maria Woelki als Leiter des Erzbistums in dem Fall wegen versuchten Prozessbetrugs angezeigt. Die Anwälte der Betroffenen und der Betroffenenvertreter Matthias Katsch werfen dem Erzbistum vor, dem Gericht wichtige Dokumente vorenthalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob ein Anfangsverdacht besteht. Die Erzdiözese hat die Vorwürfe gegen Woelki als haltlos zurückgewiesen.