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Der unter dem Namen „Hardy“ bekannte Mann hatte eine Million Euro Schmerzensgeld gefordert. Warum es jetzt nicht zu einem Prozess kommt.
Nach einer Millionenklage hat sich das Erzbistum Köln mit einem Missbrauchsbetroffenen außergerichtlich geeinigt. Ein Prozess ist damit abgewendet, wie das Erzbistum am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Zuvor hatten die „Rheinische Post“ und die „Aachener Zeitung“ berichtet.
Auf welche Summe die Parteien sich verständigt haben, wurde nicht bekannt. „Wir sind mit der Höhe der Entschädigung zufrieden“, sagten die Opferanwälte Manfred Schmitz und Lothar Jaeger der KNA: „Allerdings dürfen wir die konkrete Summe nicht nennen, da das Erzbistum auf strenger Geheimhaltung besteht.“ Ihr Mandant, der in den Medien immer „Hardy“ genannt wird, hatte ursprünglich eine Million Euro Schmerzensgeld gefordert.
Frage nach Verantwortung
Mit der Einigung sei der individuelle Rechtsstreit beendet, fügten die Anwälte hinzu. Doch der Fall werfe weiterhin grundsätzliche Fragen auf – „nach Transparenz, nach Verantwortung – und nach dem tatsächlichen Willen der Kirche, ihre eigene Vergangenheit vollständig offenzulegen“.
Die „Rheinische Post“ hatte in den vergangenen Monaten ausführlich über den Fall „Hardy“ berichtet. Demnach ist der Betroffene als Kind und Jugendlicher von katholischen Priestern schwer missbraucht und misshandelt worden. Bis heute leide der 70-Jährige massiv an den körperlichen und psychischen Folgen. Vor der Schmerzensgeldklage habe er 60.000 Euro als freiwillige Entschädigung vom Erzbistum Köln bekommen.
Weiteres Verfahren offen
Gegen das Erzbistum läuft derzeit ein weiteres Schmerzensgeldverfahren einer anderen Missbrauchsbetroffenen. Melanie F. war als Mädchen über Jahre von dem zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priester U. missbraucht worden, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Das Landgericht Köln wies im Juli ihre Klage zurück. F. legte Berufung ein.