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Ist die geplante Pfarreien-Fusion im Erzbistum Köln mit dem Kirchenrecht vereinbar? Ein Experte meldet Zweifel an und schaltet die Kurie ein.
Nach Kritik eines Juristen und einem Brief aus dem Vatikan hat das Erzbistum Köln seine geplanten Pfarreifusionen verteidigt. Sie stünden im Einklang mit der Lehre und Praxis der Kirche, teilte ein Sprecher des Erzbistums auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Erzbischof Rainer Maria Woelki setze deshalb den begonnenen Prozess im vollen Einklang mit Rom und allen rechtlichen Vorgaben Schritt für Schritt um.
Woelki hatte 2023 entschieden, 514 Pfarreien wegen der rückläufigen Zahl von Priestern und Finanzen zu weit unter 100 Großpfarreien zusammenzulegen. 67 Pastorale Einheiten, die aus mehreren Pfarreien bestehen, wurden bereits gebildet. Diese sollen bis Ende 2032 jeweils zu einer einzigen Pfarrei fusioniert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass es in einer Einheit zwei oder drei Zusammenschlüsse zu Pfarreien gibt, die dann aber rechtlich untereinander einen Kirchengemeindeverband bilden.
Vatikan schickt Brief an Kardinal Woelki
Der im Erzbistum lebende Jurist Günter Winands hält das Projekt unter dem Titel „#ZusammenFinden“ für nicht mit dem Kirchenrecht vereinbar. Überlegungen allgemeiner Art wie der bloße Mangel an Klerikern oder knapper werdende Haushaltsmittel seien keine angemessenen Gründe, um Pfarreien aufzuheben, schrieb er im Oktober vergangenen Jahres in der Fachzeitschrift „Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter“. Vielmehr sei ein solcher Schritt nur dann legitim, wenn die Gründe mit der betroffenen Pfarrei direkt zusammenhingen. Dies verlange eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung statt einer schematischen Prüfung.
Winands hatte seinen Artikel auch der zuständigen Vatikanbehörde, dem Dikasterium für den Klerus, zukommen lassen. Wie jetzt bekannt wurde, sandte das Dikasterium eine Kopie des Artikels an Woelki und bat ihn, die Ausführungen zu bedenken, „um pastorale und rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden“.
Erzbistum Köln äußert sich zum Vorgehen mit Rom
Der Sprecher des Erzbistums bestätigte den Eingang des Schreibens. Das Erzbistum habe bereits vor Beginn des Reformprozesses die Abstimmung mit Rom gesucht. „Vom Dikasterium für den Klerus wurde daraufhin unser Vorhaben explizit bestätigt und das schrittweise und dialogorientierte Vorgehen bei der Festlegung der neuen Pastoralen Einheiten ausdrücklich gelobt.“
Im vergangenen Jahr hat das Erzbistum laut dem Sprecher das Dikasterium nochmals um Rat gefragt, wie bei einzelnen Pfarreifusionen vorzugehen sei. „Die daraufhin im Antwortschreiben an alle deutschen Bistümer gegebenen Hinweise zum konkreten Vorgehen bei der Auflösung und Errichtung von Pfarreien werden im Erzbistum Köln selbstverständlich genau beachtet.“
Besonders werde darauf geachtet, die Gremien und Engagierten vor Ort intensiv einzubinden und lokale Besonderheiten zu berücksichtigen. „Dies schafft Verlässlichkeit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten, die sich vor Ort in großer Zahl pragmatisch und konstruktiv mit ihren Ideen einbringen.“