Suche nach eventuellen formalen Versäumnissen

Erzbistum Köln überprüft weitere Aufträge aus den letzten zehn Jahren

  • Das Erzbistum Köln lässt neben den Anwalts- und Beraterkosten für die Aufarbeitung der Fälle von sexuellem Missbrauch weitere Auftragsvergaben kirchenrechtlich prüfen.
  • Ziel sei zu klären, ob es zu Versäumnissen gekommen sei.
  • Die externe Prüfung umfasse einen Zeitraum von zehn Jahren.

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Das Erzbistum Köln lässt neben den Anwalts- und Beraterkosten für die Aufarbeitung der Fälle von sexuellem Missbrauch weitere Auftragsvergaben kirchenrechtlich prüfen. Ziel sei zu klären, ob es zu Versäumnissen gekommen sei. Die externe Prüfung umfasse einen Zeitraum von zehn Jahren. Sie solle auch aufzeigen, welche Konsequenzen zu ziehen und wie Verwaltungsabläufe zu verbessern seien.

Der Vermögensrat und das Domkapitel hätten sich mit dem Übergangsleiter des Erzbistums, Weihbischof Rolf Steinhäuser, auf dieses Vorgehen verständigt, teilt die Pressestelle des Erzbistums mit. Steinhäuser hat demnach den Vatikan über den Vorgang in Kenntnis gesetzt und wird über den weiteren Fortgang nach Rom berichten.

Erste Verträge schon geprüft - bisher keine Fehler gefunden

Eine Überprüfung älterer Verträge habe bereits begonnen: "Dabei geht es beispielsweise um die Beschaffung von Möbeln für Tagungshäuser oder verschiedene Anschaffungen in der IT." Die Budgets dafür seien ordnungsgemäß angemeldet worden, finanzielle Schäden nach bisherigen Erkenntnissen nicht entstanden.

Zuletzt war bekannt geworden, dass bei der Vergabe von Geldern zwei entscheidende Gremien - der Vermögensrat und das Domkapitel - möglicherweise nicht nach den Regeln des Kirchenrechts einbezogen worden waren. Dabei geht es um die Beauftragung von Juristen und Kommunikationsberatern durch Kardinal Rainer Maria Woelki und seinen Generalvikar Markus Hofmann im Zug der Missbrauchsaufarbeitung.

Für diese Zwecke hatte das Erzbistum zwischen 2019 und 2021 rund 2,8 Millionen Euro aus einem bischöflichen Sondervermögen aufgewandt. Steinhäuser hat hierzu zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung beauftragt, die noch nicht abgeschlossen ist.

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