Veröffentlichung geplant - Verantwortliche sollen benannt werden

Erzbistum München gibt erweiterten Missbrauchsbericht in Auftrag

Das Erzbistum München und Freising hat ein neues, erweitertes Gutachten über Fälle sexuellen Missbrauchs in Auftrag gegeben. Es soll auf dem vorliegenden Gutachten von 2010 aufbauen und veröffentlicht werden.

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Das Erzbistum München und Freising hat ein neues, erweitertes Gutachten über Fälle sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt in Auftrag gegeben. Es soll auf dem vorliegenden Gutachten von 2010 aufbauen und neben dem Zeitraum von 1945 bis 2010 auch die Jahre bis 2019 einschließen, teilte Generalvikar Christoph Klingan mit.

Berichtet werden solle nicht nur über die einzelnen Fälle. Vielmehr gehe es auch darum, mittels Akten aufzuzeigen, „dass eventuell Versäumnisse von einzelnen Verantwortlichen auf der Hand liegen“. Das könne alle Verantwortungsträger in diesem Zeitraum treffen - „ohne Unterschied“. Seit 1977 amtierten in München die Erzbischöfe und Kardinäle Joseph Ratzinger, Friedrich Wetter und Reinhard Marx.

 

Blick geht nicht nur auf Kleriker

 

Anders als der Vorgängerbericht, der aus Datenschutzgründen nie herausgegeben wurde, sei geplant, die neuen Ergebnisse zu veröffentlichen, sagte der Generalvikar. Betraut wurde mit der Untersuchung wie schon vor zehn Jahren die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl/Spilker/Wastl.

Klingan kündigte an, dass sich für den erweiterten Zeitraum der Blick über den Personenkreis der Kleriker und pastoralen Mitarbeiter hinaus auf alle hauptamtlichen kirchlichen Mitarbeiter richten werde. Dies geschehe gemäß der überarbeiteten Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz.

 

Prüfung der unternommenen Schritte

 

Dazu gehöre auch die Prüfung, ob und in welchen Fällen eine Pflicht zur Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden bestand, ob eine Anzeige erstattet wurde oder ob kirchenrechtliche Schritte unternommen wurden. Wie lange die Aufarbeitung dauern werde, sei schwierig zu sagen, so Klingan. Die Kanzlei müsse erst das Aktenmaterial sichten, um eine belastbare Einschätzung zu geben.

Deshalb habe das Erzbistum bewusst jener Kanzlei den Auftrag erteilt, die bereits Erfahrungswerte und Kenntnisse habe. Damit sei die Hoffnung verbunden, dass dies in einem vertretbaren Zeitraum möglich sei.

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