Keine Einigkeit mit katholischer Position

Evangelische Kirche: Down-Syndrom-Bluttests unter Bedingungen

Bei vorgeburtlichen Untersuchungen auf das Down-Syndrom sind die Kirchen uneinig. Die Evangelische Kirche will Bluttests auf Trisomie 21 unter Bedingungen zur Kassenleistung machen.

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Bei vorgeburtlichen Untersuchungen auf das Down-Syndrom gehen die Positionen der evangelischen und katholischen Kirche auseinander. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sprach sich dafür aus, Bluttests auf Trisomie 21 unter bestimmten Bedingungen zur Kassenleistung zu machen.

„Aus Sicht des Rates der EKD gelingt der Schutz von Ungeborenen am besten, wenn man verhindert, dass vorgeburtliche Tests, die ja längst verfügbar sind, ungeregelt genutzt werden“, sagte Bischof Heinrich Bedford-Strohm, Vorsitzender des Rats der EKD, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Denn dann bestehe die große Gefahr, dass menschliches Leben nach bestimmten Kriterien „aussortiert“ werde.

 

Angebot einer Beratung zum Lebensschutz

 

Die EKD verbinde ihre Zustimmung zu vorgeburtlichen Tests als Kassenleistung deshalb mit der Bedingung, dass Schwangere das Angebot einer psychosozialen Beratung bekämen, deren Ziel der Lebensschutz ist. „Entscheidend ist für mich, dass wir am unbedingten Ziel festhalten, die Zahl der Abtreibungen zu minimieren“, sagte Bedford-Strohm den Funke-Zeitungen.

Am heutigen Donnerstag debattiert der Bundestag über die Frage, ob pränatale Trisomie-Bluttests künftig von den Krankenkassen bezahlt werden sollen. Die katholische Bischofskonferenz, die katholischen Laien und etliche Verbände lehnen das ab.

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