Nach Therapie und Haft Sicherungsverwahrung vorbehalten

Ex-Priester wegen 108-fachen Kindesmissbrauchs verurteilt

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Landgericht Deggendorf einen ehemaligen katholischen Priester zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zuvor muss er in der geschlossenen Psychiatrie eine Therapie absolvieren.

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Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Landgericht Deggendorf einen ehemaligen katholischen Priester zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zuvor wird der 53-Jährige auf unbefristete Zeit in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht, um eine Therapie zu absolvieren. Eine anschließende Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit behält sich die Justiz vor. Eine Revision ist möglich.

Abgeurteilt wurden 108 Missbrauchstaten, die der gebürtige Wuppertaler zwischen 1997 und 2016 an fünf Jungen unter 14 Jahren im In- und Ausland begangen hat. Der Vorsitzende Richter erklärte, mit einem umfassenden Geständnis habe sich der Mann die Möglichkeit eröffnet, „irgendwann einmal wieder“ ein Leben in Freiheit zu führen.

 

„Vielleicht zum ersten Mal einsichtig“

 

Die psychiatrische Sachverständige habe einen Therapieerfolg nicht ausgeschlossen, auch wenn er zweifelhaft sei und der Weg „viele, viele Jahre“ dauern werde. In seinem heutigen Zustand müssten Kinder vor dem Angeklagten geschützt werden.

Die diagnostizierte pädophile Homosexualität und weitere „problematische Persönlichkeitszüge“ wie mangelnde Empathie für die Opfer machten den Fall „besonders schwierig“, so der Richter. Andererseits sei der bereits vorbestrafte Mann nunmehr „therapiewillig“ und habe „vielleicht zum ersten Mal in seinem Leben das Unrecht seiner Taten eingesehen“.

 

Mann schlief in den Kinderzimmern der Opfer

 

Laut Urteil ging der Angeklagte stets nach demselben Muster vor: Er nistete sich in „strenggläubigen, teils frömmelnden Familien“ ein, in denen der Vater schwach war oder fehlte. Die Mütter waren mit der Erziehung der Kinder überfordert und übertrugen diese dem Priester. Dabei bleibe „unverständlich“, warum die Familien einem Mann, den sie kaum kannten, dieses Vertrauen geschenkt hätten, das er dann missbraucht habe, so der Richter.

Der Angeklagte habe in den Kinderzimmern geschlafen, seine Opfer hätten in ihrer eigenen Wohnung keine Rückzugsräume gehabt. Auch als inzwischen Erwachsene seien sie noch auf Jahrzehnte seelisch geschädigt und zur Aufarbeitung der Übergriffe auf professionelle Hilfe angewiesen. Dieser Umstand wiege zulasten des Verurteilten besonders schwer.

 

Bereits wegen Sexualstraftaten in Haft gewesen

 

Wegen Sexualstraftaten an zwei pubertierenden Mädchen saß der in Polen zum Priester geweihte Mann bereits von 2003 bis 2009 in Karlsruhe im Gefängnis. Damals entfernte ihn ein Kirchengericht in Freiburg aus dem Klerikerstand.

Damit war ihm die Berufsausübung verboten. Trotzdem gab sich der Mann weiter als Priester aus, kleidete sich entsprechend, fälschte seinen Dienstausweis und benutzte einen anderen Namen.

Vor seiner Festnahme 2016 hatte sich der Mann das Vertrauen eines Pfarrers in Niederbayern erschlichen und wohnte für mehrere Monate mit seiner Mutter in einem Pfarrhof im Kreis Deggendorf. Von dort aus machte er sich als Aushilfsseelsorger an weitere Opfer heran.