Staatsanwaltschaft Köln sieht keinen Anfangsverdacht

Falschaussage-Vorwurf: Keine Ermittlungen gegen Kardinal Woelki

  • Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki muss derzeit keine Strafverfolgung wegen Falschaussage fürchten.
  • Auch in einem zweiten, bisher noch offenen Fall, in dem es um eine eidesstattliche Versicherung geht, lehnt die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Erzbischof ab.
  • Sie könne keinen Anfangsverdacht feststellen, teilte die Behörde mit.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki muss derzeit keine Strafverfolgung wegen Falschaussage fürchten. Auch in einem zweiten, bisher noch offenen Fall lehnt die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Erzbischof ab. Sie könne keinen Anfangsverdacht feststellen, teilte die Behörde der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine eidesstattliche Versicherung geprüft, die Woelki in einem presserechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Köln abgegeben hatte. Das Dokument liegt der KNA vor. Der Erzbischof weist darin eine Berichterstattung der "Bild"-Zeitung zurück, wonach er einen "Missbrauchs-Priester" befördert habe.

Woelki wusste von Kontakten des Priesters und von Gerüchten

Woelki räumt zwar ein, er habe zum Zeitpunkt der Beförderung davon gehört, dass der Pfarrer früher einen sexuellen Kontakt mit einem Prostituierten hatte. Dass der Geistliche strafbaren sexuellen Missbrauch an dem Prostituierten gestanden und Woelki dies gewusst habe, sei jedoch falsch. Auch weitere Gerüchte habe er gekannt, Fürsprecher des Pfarrers hätten ihm jedoch gesagt, dass sich diese nie bestätigt hätten. Die Personalakte des Priesters habe sich der Kardinal damals nicht vorlegen lassen.

Die Staatsanwaltschaft Köln betonte jetzt, Woelki habe ausdrücklich eingeräumt, vom Kontakt mit dem Prostituierten und den Gerüchten gehört zu haben. Die Behörde könne aber weder feststellen, dass es sich um mehr als Gerüchte gehandelt habe, noch, dass der Kardinal doch Einblick in die Personalakte genommen habe.

Staatsanwaltschaft: Woelki hätte sich mit der Akte befassen können

Zwar hätte er schon vor der Beförderung hinreichend Anlass haben können, sich persönlich mit der Akte zu befassen, so die Staatsanwaltschaft. Das sei jedoch eine "innerkirchliche, womöglich religionsethisch-moralische" Frage, über die Strafverfolgungsbehörden nicht befinden.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor der jetzigen Entscheidung bereits im September Ermittlungen gegen Woelki wegen einer weiteren eidesstattlichen Versicherung abgelehnt. Dabei ging es um Berichte der "Bild" über den verstorbenen "Sternsinger"-Chef Winfried Pilz, dem sexuelle Gewalt gegen junge Männer vorgeworfen wird.

Das Erzbistum Köln meldete die Anschuldigungen gegen Pilz erst sehr spät an das Bistum Dresden-Meißen, wo dieser seinen Ruhestand verbracht hatte. Kritiker sehen hier eine Dienstpflichtverletzung durch Woelki, was dieser zurückweist.

Weiter Streit mit dem Axel-Springer-Verlag

Im Streit zwischen dem Kardinal und dem Axel-Springer-Verlag stehen noch weitere Termine an. Im Mai und im Juni hatte die Pressekammer des Landgerichts Köln teilweise gegen "Bild" entschieden und eine Äußerung zum Umgang Woelkis mit Missbrauchshinweisen verboten, wogegen sich die Zeitung wehrt.

In einer weiteren Rechtsstreitigkeit hört das Landgericht am 16. November Zeugen dazu an. Im Kern geht es auch hier um die Hintergründe der Beförderung des Priesters, der früher einen sexuellen Kontakt mit einem Prostituierten hatte.

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