Präsident Ulrich Hoffmann warnt vor Armutsrisiko für kinderreiche Familien wegen Corona

Familienbund: Kurzarbeitergeld muss sich an Kinderzahl orientieren

Aus Sicht des Familienbunds der Katholiken sollte bei einer Zahlung von Kurzarbeitergeld die Zahl der Kinder in einer Familie berücksichtigt werden. Das derzeitige Recht sieht eine Erhöhung nach dem ersten Kind nicht vor.

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Aus Sicht des Familienbunds der Katholiken sollte bei einer Zahlung von Kurzarbeitergeld die Zahl der Kinder in einer Familie berücksichtigt werden. „Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern muss sich an der Zahl der Kinder orientieren“, sagte Präsident Ulrich Hoffmann in Berlin.

Eltern mit mehreren Kindern seien mit höheren Ausgaben wegen der Lebensmittelversorgung oder auch der Größe des benötigten Wohnraumes konfrontiert. Das Kurzarbeitergeld müsse der ökonomischen Lebenswirklichkeit von Familien gerecht werden und deshalb dringend angepasst werden.

 

Das sagt das Recht bisher

 

Nach geltendem Recht wird das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des durch die Kurzarbeit ausfallenden Nettolohnes gezahlt. Bei Arbeitnehmern, die mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechtes haben, beträgt es 67 Prozent. Eine weitere Erhöhung für Anspruchsberechtigte, die zwei oder mehr Kinder haben, ist bislang nicht geplant.

Hoffmann betonte, „wenn Eltern für mehrere Kinder Verantwortung tragen, muss die Lohnersatzleistung bei Kurzarbeitergeld das auch anerkennen“. In dieser für alle so schwierigen Zeit dürfe man Familien mit mehreren Kindern, insbesondere kinderreiche Familien, nicht in die Armut treiben. Hoffmann kündigte an, dass der Familienbund die Forderung in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) herantragen werde.

 

Heil: Zusätzliche Lösung verlangsamt Umsetzung

 

Heil erklärte auf Anfrage, er könne verstehen, dass es viele Wünsche gebe, das Kurzarbeitergeld weiter zu differenzieren. Doch müsse die Leistung für die Behörden beherrschbar bleiben. Jede zusätzliche Lösung verlangsame am Ende die Umsetzung. Geeigneter für Familien ist nach Heils Worten daher ein anderer Ansatz aus dem sogenannten Sozialschutz-Paket des Bundes für die Corona-Pandemie: der erleichterte Zugang zum Kinderzuschlag für Familien, deren Einkommen coronabedingt verringert ist. „Kurzarbeit ist vor allen Dingen dazu da, jetzt Arbeitsplätze zu sichern“, meinte der Minister.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte die Regeln für den Bezug des Kinderzuschlags wegen der Corona-Krise geändert: So wird übergangsweise nicht mehr das Einkommen der vergangenen sechs Monate geprüft, sondern nur noch das aus dem vergangenen Monat. Vermögen werden zunächst gar nicht mehr einbezogen. Wer im ablaufenden Bewilligungszeitraum den höchstmöglichen Gesamt-Kinderzuschlag bekommen hat, erhält ohne erneute Einkommensprüfung eine einmalige sechsmonatige Verlängerung.

UPDATE 31.03.2020, 16:30 - Position Hubertus Heil (mn)

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