Erste Erfahrungen mit DSGVO und KDG

Ferienlager mit neuem Datenschutz – Wie hat das geklappt?

Kurz vor Beginn der Sommerferien wurden von EU und Kirche jeweils neue Datenschutzgesetze eingeführt. Eine Zusatzbelastung für Veranstalter von Ferienfreizeiten. Und das Thema wird die Ehrenamtlichen noch länger beschäftigen.

Anzeige

Von den neuen Datenschutzgesetzen hat Christoph Klüsekamp aus den Medien erfahren. „Von den Hauptamtlichen in unserer Gemeinde, vom Bistum oder vom BDKJ kam da erstmal nichts“, erinnert sich der 25-Jährige. Seit zehn Jahren fährt Klüsekamp als Gruppenleiter mit den Messdienern St. Marien Ahaus ins Ferienlager. Seit drei Jahren ist er Lagerleiter.

Zur Erinnerung: Am 25. Mai trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft, einen Tag vorher das Gesetz über kirchlichen Datenschutz (KDG). Die Gesetze regeln unter anderem, ob und unter welchen Voraussetzungen Fotos von Personen im Internet veröffentlicht werden dürfen.

 

Lagerleiter: Kirchlicher Datenschutz ist größere Herausforderung

 

Christoph Klüsekamp ist seit drei Jahren Leiter des Messdienerlagers St. Marien Ahaus.| Foto: Privat
Christoph Klüsekamp ist seit drei Jahren Leiter des Messdienerlagers St. Marien Ahaus.| Foto: Privat

Bisher haben sich die Ahauser vor dem Lager schriftlich die Einverständnis der Eltern eingeholt, „dass wir Fotos von den Kindern machen dürfen und diese auch auf unserer, der Gemeindehomepage und den Facebook-Seiten veröffentlichen dürfen“, erklärt Klüsekamp. Dazu gehörte auch der Hinweis, dass diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen werden konnte. „Was die DSGVO angeht, wären wir damit auf der sicheren Seite gewesen“, ist sich der 25-Jährige sicher.

Eine größere Herausforderung war dem Lagerleiter zufolge der Umgang mit dem KDG. Das sieht vor, dass die Erziehungsberechtigten jedes einzelne Foto, auf dem ihr Kind zu sehen ist, zur Verwendung freigeben müssen – ein Aufwand, der für die Berichterstattung aus dem Ferienlager unverhältnismäßig gewesen wäre. „Wir hatten uns in der Leiterrunde schon fast damit abgefunden, dass wir in diesem Jahr keine Fotos aus dem Lager veröffentlichen können.“

 

Rettung fürs Ferienlager – keine langfristige Lösung

 

Doch dann kam die Rettung: Die Pastoralassistentin hatte auf Anfrage und mit längerer Wartezeit einen Formular-Entwurf vom BDKJ erhalten. Mit der Unterschrift des Formulars, erklärt Klüsekamp, geben die Eltern den Gruppenleitern eine Vollmacht, die Freigabe von Fotos ihrer Kinder selbst zu erteilen. „Damit waren wir fürs Sommerlager aus dem Schneider.“

Und dennoch: „Das ist noch keine generelle Lösung“, meint Klüsekamp. Denn auch von den regelmäßigen Monatsaktionen, die über das ganze Jahr verteilt stattfinden, sind es die Messdiener gewohnt, auf ihrer Homepage und ihrer Facebook-Seite mit Fotos zu berichten. „Wie wir das in Zukunft machen können, damit müssen wir uns jetzt nach den Ferien beschäftigen.“

 

Bistum: Ferienlager gut auf Datenschutz vorbereitet

 

Wie den Ahauser Messdienern erging es vielen Organisatoren von Ferienlagern in diesem Jahr. Gerade im niedersächsischen Teil des Bistums Münster, wo die Sommerferien gut zwei Wochen früher begonnen haben als in NRW, mussten sich die Leiterrunden kurzfristig mit den neuen Regelungen befassen. Und das zusätzlich zum dem ohnehin hohen Organisationsaufwand.

In der Bistumsverwaltung kennt man die Herausforderungen, die die neuen Datenschutzrichtlinien für die Ehrenamtlichen mit sich bringen. Für die Ferienlager in diesem Jahr zieht Pressesprecherin Anke Lucht auf Anfrage von „Kirche+Leben“ daher eine positive Bilanz: „Die weitaus überwiegende Zahl der Pfarreien und Verbände hatte sich sehr gut auf das Thema vorbereitet.“

 

Fragen zum Datenschutz? Hier gibt es Hilfe!

 

Ein Beleg dafür seien die zahlreichen Elternabende, bei denen Veranstalter von Freizeiten in der Regel auch über das Thema Datenschutz aufgeklärt hätten. „In den Anmeldeformularen der Veranstalter fanden sich durchweg entsprechende Klauseln.“

Außerdem verwies die Pressesprecherin auf das Muster-Formular, das letztlich auch den Ahauser Messdienern vorlag. Dieses sei von der Abteilung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene des Generalvikariats „rechtzeitig vor den Sommerferien“ zur Verfügung gestellt worden.

Für zukünftige Fragen zum Thema Datenschutz verwies Lucht auf die Fachstelle IT-Sicherheit und Datenschutz im Generalvikariat. Sie stehe allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in den Pfarreien zur Verfügung.

Linkliste
Der BDKJ hat in seinem Blog zu digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen Praxistipps für datensparsame Fotos zusammengestellt.
Die Kollegen von katholisch.de haben in einem Artikel zusammengefasst, was das KDG zum Veröffentlichen von Fotos im Internet sagt.
Hier geht es zur Seite des IT-Sicherheitsbeauftragten des Bistums Münster.

Anzeige