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Fast 60 Millionen Euro steckten die Angeklagten zwischen 2014 und 2016 in riskante Anlagen. Jetzt wurden sie in München verurteilt.
Der Strafprozess zur Finanzaffäre im Bistum Eichstätt ist nach 23 Verhandlungstagen mit einer Bewährungsstrafe für die beiden Angeklagten zu Ende gegangen. Die Große Wirtschaftskammer des Landgerichts München II verurteilte am Dienstag einen ehemals leitenden Mitarbeiter der Diözese Eichstätt zu einem Jahr und vier Monaten wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung.
Ein mitangeklagter norddeutscher Geschäftsmann erhielt ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung wegen Bestechung und zwei Fällen von Untreue. Diese beziehen sich aber nicht auf Eichstätter Bistumsvermögen, sondern auf zwei von ihm betreute evangelische Stiftungen in Norddeutschland.
Teilgeständnisse und ein Deal
Beide Männer dürfen sich, sobald das Urteil rechtskräftig ist, zwei Jahre nichts zuschulden kommen lassen. Sonst müssen sie ins Gefängnis. Sie hatten zuvor einem jeweils individuellen Verständigungsvorschlag des Gerichts zugestimmt und dafür Teilgeständnisse abgelegt.
Der Deal sei nicht aus Bequemlichkeit oder Verlegenheit erzielt worden, machte Richter Martin Meixner in seinen über eine Stunde dauernden Erläuterungen zum Urteil deutlich. Der Gesetzgeber habe diese Möglichkeit bewusst vorgesehen. Ihr Einsatz sei vor allem bei Wirtschaftsstrafsachen sinnvoll.
„Nicht so schlimm wie dargestellt“
„Aus unserer Sicht war einiges doch nicht ganz so schlimm, wie es dargestellt wurde“, fasste der Richter den Eindruck der Kammer zusammen. Einige Vorwürfe hätten zugetroffen, andere seien nicht feststellbar gewesen. Immerhin habe das Bistum Eichstätt inzwischen einiges von dem Geld zurückerhalten, das in Darlehen gesteckt worden war. Damit sollten vorwiegend für Gewerbetreibende interessante Grundstücke in Texas und Florida erschlossen, bebaut und gewinnbringend weiterverkauft werden.
Zwischen 2014 und 2016 hatte das Bistum aus seinem Vermögen 60 Millionen US-Dollar in Form von Darlehen in US-Immobilienprojekte investiert. Später wurde diese Anlage als riskant eingestuft. 36 Millionen US-Dollar sind im Zuge eines abschließenden Vergleichs an das Bistum zurückgeflossen. Dieser Sachverhalt sei dem Gericht bei Prozessbeginn nicht bekannt gewesen, hieß es.
Kein Schneeballsystem
Ein Untreueschaden für das Bistum, der durch ein Schneeballsystem entstanden sein soll, sei nicht erkennbar gewesen, befand der Richter. Allerdings seien auch die Renditechancen für die US-Investments nicht aufklärbar gewesen. „Wir wissen es nicht“, so Meixner. Mehr Aufklärung habe man sich von den US-Geschäftspartnern des norddeutschen Geschäftsmannes erhofft. Diese waren geladen worden, aber nicht erschienen. Rechtliche Sanktionsmöglichkeiten gibt es dafür keine.
Trotz einiger Mängel bei den Ermittlungen sei in der Hauptverhandlung alles ausgeleuchtet worden, bilanzierte der Richter. So seien auch die strukturellen Defizite im Bistum Eichstätt beim Umgang mit Geld offengelegt worden. Der Mitarbeiter habe weitreichende Befugnisse gehabt. Doch Vertrauen ersetze eben keine Kontrolle.
Steuerschulden beglichen
Der frühere Bistumsmitarbeiter der Finanzkammer hatte zugegeben, von den Provisionen seines Geschäftspartners für die US-Investments heimlich ebenfalls profitiert zu haben. Er habe anteilig mehr als 100.000 Euro erhalten, was das Gericht als Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr wertete. Außerdem gestand er, diese Zusatzeinnahmen nicht versteuert zu haben. Inzwischen sind laut Richter aber alle Schulden beim Finanzamt beglichen.
Publik gemacht hatte die Finanzaffäre Anfang 2018 der damalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke, der seit Pfingsten 2025 im Ruhestand ist. Auch die Strafanzeige geht auf ihn zurück.