Auch Gemeinde St. Catharina beansprucht sechsstelligen Euro-Schatz

Fließt wertvoller Friedhofs-Fund in Dinklages Stadtkasse?

Bargeld und Münzen in einem mindestens sechststelligen Euro-Wert hatten Arbeiter auf dem Friedhof von Dinklage entdeckt. Wem steht der Fund zu? Den Findern? Der Kirchengemeinde? Oder doch die Stadt, wie jetzt ein Gutachten herausgefunden haben will?

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Weiterhin bleibt ungewiss, an wen Geld und Wertsachen aus dem Fund auf dem Dinklager Friedhof im vergangenen Sommer fallen. Falls sich kein Eigentümer meldet, geht die Stadt Dinklage allerdings derzeit davon aus, dass alles an die Stadtkasse fällt. Diese Auffassung hat sie auch an die drei Parteien übermittelt, die bislang Ansprüche als Finder oder Grundstückeigner reklamiert haben, darunter auch die Kirchengemeinde St. Catharina.

Erstmals sind jetzt auch weitere Einzelheiten über die Zusammensetzung der Wertsachen bekannt geworden. Es handelt sich danach um sieben und nicht wie ursprünglich vermutet vier Kunststoffbehälter, die mit Bargeld und Münzen, unter anderem Krügerrandmünzen gefüllt waren. Der geschätzte Wert in Euro soll bei einer mindestens sechsstelligen Summe liegen.

 

Erstmals Einzelheiten

 

Ein Unternehmer und sein Mitarbeiter hatten die Dinge zufällig bei Erdarbeiten auf dem Dinklager Friedhof entdeckt. Laut Ermittlungen der Polizei konnten sie keiner Straftat zugeordnet werden. Auch ein möglicher Eigentümer hat sich bisher nicht gemeldet.

Ein Gutachten, dass die Stadt Dinklage dazu bei Fachjuristen in Oldenburg in Auftrag gegeben habe, bestärkt die Stadt in der Auffassung, dass der Fund am Ende in ihren Haushalt fließen könnte. Nach Informationen der „Oldenburgischen Volkszeitung“ schließen die Anwälte darin aus, dass es sich bei den Wertsachen um einen Schatz oder eine Fundsache handele.

 

Eigentümer hat Zeit bis 27. März

 

Sie seien vielmehr bewusst vergraben und versteckt worden. Somit handle es sich im Juristendeutsch um eine „unanbringbare Sache bei Behörden“. Damit könne auch der Finder keine Besitzansprüche geltend machen. Die Stadt könne die Wertgegenstände „verwerten“, also zum Beispiel verkaufen oder versteigern. Der Erlös falle ihr nach weiteren drei Jahren zu, falls in dieser Zeit niemand anderes darauf Anspruch erhebe.

In einer öffentlichen Bekanntmachung vom 11. Februar hat die Stadt Dinklage dem unbekannten Eigentümer jetzt eine Frist bis zum 27. März gesetzt. Melde er sich bis dahin nicht, würden die Wertsachen in irgendeiner Form zu Geld gemacht. Bleibe der Empfänger weitere drei Jahre unbekannt, falle der Erlös der Stadt zu.

Möglicherweise geht jedoch alles auch ganz anders aus. Dann nämlich, wenn die anderen Beteiligten ein Gerichtsverfahren anstrengen und die Richter die Sache anders bewerten als die von der Stadt bestellten Gutachter aus Oldenburg.

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