Anzeige
Die Nationalversammlung stimmt für aktive Sterbehilfe und begleiteten Suizid - unter Voraussetzungen. Ein Bischof warnt: Das wird die Ärmsten treffen.
Nach der Entscheidung der französischen Nationalversammlung für aktive Sterbehilfe und begleiteten Suizid empfindet Bischof Matthieu Rougé von Nanterre "Trauer und Sorge". "Unser Land untergräbt mit diesem Gesetz die Grundpfeiler seines gesellschaftlichen Zusammenhalts und seiner Vorstellung von Brüderlichkeit", sagt er der Zeitung "La Croix" nach der Abstimmung am Mittwochabend.
Sorge habe er, weil die Auswirkungen auf Erhalt und Ausbau der Palliativversorgung noch gar nicht absehbar seien, so Rougé. Das gelte auch für das "Verhältnis unserer Gesellschaft zu den Schwächsten".
Bischof: Es wird gerade arme Menschen treffen
Nach Ansicht des Bischofs werden gerade arme Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen. "Sie wollen ihren Kindern und Enkeln, die sich selbst in prekären Lebenslagen befinden, nicht zur Last fallen." Sie würden ohne großes Aufsehen um ihren Abschied bitten und die ersten Opfer sein. Rougé fordert, nach der Entscheidung die Möglichkeiten des Rechtsstaats voll auszuschöpfen, "insbesondere durch nationale und europäische Rechtswege".
Die Nationalversammlung hatte grünes Licht für aktive Sterbehilfe und begleiteten Suizid gegeben, unter bestimmten Voraussetzungen. 291 Abgeordnete stimmten mit Ja, 241 mit Nein. Für Präsident Emmanuel Macron ist die kontrovers diskutierte Neuregelung eines seiner großen gesellschaftspolitischen Projekte. Vor allem konservative Abgeordnete und die katholische Kirche hatten sich entschieden, aber vergeblich gegen die Vorlage gestemmt.
Papst soll interveniert haben - vergeblich
Dem Vernehmen nach soll sogar Papst Leo XIV. mehrfach telefonisch bei Macron interveniert haben, um das Gesetzesvorhaben zumindest zu verlangsamen und eine Nachahmung in anderen Staaten zu verhindern. Die Regierung Macron stellt das Gesetz als Akt der Menschlichkeit dar und vermeidet Begriffe wie Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid. Sie argumentiert, die Neuregelung wahre die persönliche Würde und die individuelle Entscheidungsfreiheit am Lebensende.
Das neue Gesetz gestattet Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente. Wenn es ihr Zustand den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich von einer Person ihrer Wahl, von einem Arzt oder einer Pflegekraft helfen lassen können.
Was Frankreich erlaubt
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass schwerstkranke Patienten einen Antrag auf ein tödliches Medikament stellen können. Ärzte müssen bestätigen, dass die Betroffenen an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit leiden und aus freien Stücken ihr Leben beenden möchten. Patienten mit schweren psychiatrischen Erkrankungen oder neurodegenerativen Störungen wie Alzheimer sollen von der Regelung ausgenommen sein.
Ärzte können dann ein Rezept ausstellen, das drei Monate lang gültig ist. Die Menschen können entscheiden, ob sie das Medikament zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einer Gesundheitseinrichtung einnehmen. In diesem Fall handelt es sich rechtlich um Beihilfe zum Suizid. Gibt eine andere Person das tödliche Medikament, handelt es sich um aktive Sterbehilfe.
Die Lage in Deutschland
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, Beihilfe zum Suizid aber erlaubt. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 dürfen auch Sterbehilfevereine Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen. Bemühungen des Bundestages, einen rechtlichen Rahmen für freiverantwortliche Suizide mit Beratungspflichten und zeitlichen Fristen zu schaffen, sind bislang gescheitert.
Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Der Mailverkehr läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.