Zivilkläger hatten Berufung gegen das 2020 beendete Strafverfahren eingelegt

Französisches Gericht weist Berufung gegen Kardinal Barbarin ab

  • Die gegen Kardinal Philippe Barbarin wegen Missbrauchsvertuschung eingelegte Berufung ist abgewiesen worden.
  • Barbarin kann damit nicht von den Betroffenen zivilrechtlich für mögliche Schäden haftbar gemacht werden.
  • Im Strafverfahren wurde er 2020 freigesprochen.

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Die gegen den französischen Kardinal Philippe Barbarin wegen Missbrauchsvertuschung eingelegte Berufung ist abgewiesen worden. Barbarin kann damit nicht von den Betroffenen zivilrechtlich für mögliche Schäden haftbar gemacht werden, berichten französische Medien.

Zivilkläger hatten zuvor Berufung gegen das 2020 beendete Strafverfahren eingelegt, in dem es um sexuelle Übergriffe ging, die sie als Minderjährige erlitten und die Barbarin nicht angezeigt hatte. Er wurde freigesprochen.

 

Die Auffassung des Gerichts

 

Das französische Kassationsgericht vertrat nun die Auffassung, die Verpflichtung Barbarins zur Anzeige der Übergriffe entfiel zu dem Zeitpunkt, als die Opfer volljährig und somit selbst in der Lage waren, Anzeige zu erstatten. Forderungen nach Schadenersatzzahlungen an Barbarin seien somit nicht rechtskonform. Die Entscheidung des Kassationsgerichts hat keine Auswirkungen auf den strafrechtlichen Aspekt des Falles.

Der rechtlich verzwickte Fall hatte sich über mehrere Jahre und Instanzen gezogen. Anfang 2020 wurde Barbarin vom Berufungsgericht in Lyon vom Vorwurf der Nichtanzeige sexueller Übergriffe freigesprochen. Während des Prozesses hatte sich neben Barbarins Anwalt auch die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch ausgesprochen.

 

Barbarin war in erster Instanz schuldig gesprochen worden

 

Zuvor war Barbarin, von 2002 bis März 2020 Erzbischof von Lyon, im März 2019 in erster Instanz wegen Nichtanzeige von Missbrauchsfällen schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zehn ehemalige Pfadfinder und mutmaßliche Opfer des Priesters Bernard Preynat traten als Nebenkläger auf.

Bereits 2016 war gegen Barbarin ermittelt worden, weil er Fälle sexuellen Missbrauchs nicht bei den staatlichen Behörden angezeigt habe. Damals stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einigen Monaten ein; es habe keine Hinweise auf eine Straftat Barbarins gegeben. In einem separaten Prozess wurde der Priester Preynat im März 2020 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Barbarin (70) lebt seit seinem vorzeitigen Amtsverzicht in einem bretonischen Dorf bei Rennes.

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