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Nach Aufregung um Kandidatin: Bundestag verschiebt Verfassungsrichter-Wahl

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Der Bundestag sollte am 11. Juli über eine umstrittene Kandidatin für das Verfassungsgericht abstimmen. Jetzt ziehen mehrere Parteien die Reißleine.

Von KNA, jjo

Update, 11. Juli, 13.20 Uhr: Jetzt ist es bestätigt: Die Wahl dreier neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht soll nun erst nach der Sommerpause stattfinden. Das beschloss der Bundestag am Freitag. (KNA)

Mehrere Fraktionen regen Verschiebung an

11. Juli, 11.53 Uhr: Offenbar soll die für den heutigen Freitag geplante Wahl der drei Richter für das Bundesverfassungsgericht nun ganz abgesetzt werden. Dafür plädiert die SPD-Fraktion, wie es nach einer Sondersitzung aus Fraktionskreisen hieß. Auch die Grünen-Fraktion hatte angekündigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Zunächst war nur der Tagesordnungspunkt für die Wahl der von der SPD vorgeschlagenen Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf auf Initiative der Union abgesetzt worden. Begründet wurde die Absetzung des Tagungsordnungspunktes damit, dass ein „Plagiatsverdacht die fachliche Expertise in Zweifel“ ziehe. Diese war aber zentrales Argument für die Wahl der Kandidatin. Eine angehende Verfassungsrichterin müsse über jeden Zweifel erhaben sein. (KNA)

Sondersitzung der SPD-Fraktion

11. Juli, 10.20 Uhr: Die für heute, Freitag, angesetzte Wahl der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin für das Bundesverfassungsgericht ist auf Initiative der Union zunächst von der Tagesordnung genommen worden. Ziel sei, heute nur zwei Richter zu wählen, hieß es aus Unionskreisen.

Begründet wurde die Absetzung des Tagungsordnungspunktes damit, dass ein „Plagiatsverdacht die fachliche Expertise in Zweifel“ ziehe. Diese war aber zentrales Argument für die Wahl der Kandidatin. Eine angehende Verfassungsrichterin müsse über jeden Zweifel erhaben sein. Die SPD-Fraktion hat für 10.30 Uhr eine Sondersitzung einberufen. Derzeit ist unklar, ob am heutigen Freitag eine Wahl von Brosius-Gersdorf stattfinden kann.

Streit um liberale Haltung zu Abtreibung

Brosius-Gersdorf war auch stellvertretende Koordinatorin in einer von der vorherigen Bundesregierung eingerichteten Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte und entsprechende Empfehlungen vorlegte. Streit entzündete sich vor allem an der Aussage von Brosius-Gersdorf, es gebe gute Gründe dafür, dass die Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Auch Vertreter der katholischen Kirche äußerten Sorge über die Nominierung (siehe unten). (KNA)

Fragen und Antworten: Frauke Brosius-Gersdorf und die Abtreibung

Wie ist der Schwangerschaftsabbruch derzeit geregelt?

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft bleibt eine Abtreibung straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Nicht rechtswidrig ist ein Eingriff aus medizinischen Gründen und nach einer Vergewaltigung. Um den in den 1990er Jahren erzielten Kompromiss wurde lange gerungen.

In der vergangenen Legislaturperiode gab es einen Reformvorstoß. Was beinhaltete er?

Kern eines Entwurfs vor allem von Abgeordneten von SPD und Grünen war, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollten „rechtmäßig und straffrei“ sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht sollte bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollten die Krankenkassen übernehmen. Zu einer Abstimmung über den Gesetzentwurf kam es nicht mehr.

Welche Rolle spielt eine Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht?

Die Initiatoren des Reformentwurfs beriefen sich auf Empfehlungen, die eine von der Regierung eingesetzte Kommission 2024 vorlegte. Stellvertretende Koordinatorin des Gremiums war die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf. Die SPD hat sie nun als Richterin am Bundesverfassungsgericht nominiert. Über ihre Wahl entscheidet am Freitag der Bundestag. Falls er in den kommenden Jahren die Abtreibungsregelung ändert, landet das Thema voraussichtlich in Karlsruhe.

Wie ist die Position von Frauke Brosius-Gersdorf in der Abtreibungsfrage?

Sehr liberal. Sie hat erklärt, es gebe gute Gründe dafür, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht 1993 betont: „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu.“

Welche Position vertritt die katholische Kirche?

Sie plädiert dafür, am geltenden Gesetz festzuhalten, pocht auf das volle Lebensrecht des Menschen von Anfang an und auf die ihm auch als Fötus zukommende Menschenwürde. Die Bischöfe warnen davor, sollte „ein abgestuftes Konzept der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in die Gesetzgebung Eingang“ finden. Demgegenüber kann sich die evangelische Kirche eine liberalere Regelung vorstellen.

Kurz vor der Richter-Wahl melden sich nun die Bischöfe Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Stefan Oster (Passau) in einer Stellungnahme zu Wort. Sie schreiben: „Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung.“ Wer derartige Positionen vertrete, dem dürfe nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden. Den Namen Frauke Brosius-Gersdorf nennt der Text nicht ausdrücklich.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki mahnte die Unantastbarkeit der Menschenwürde an. Sie sei in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben und müsse „ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten“, erklärte Woelki am Donnerstagabend: „Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten.“ Woelki warnte: „Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.“

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) äußert sich sehr besorgt über die mögliche Wahl der Juristin. „Dass eine Kandidatin für das Amt der Bundesverfassungsrichterin öffentlich erklärt, es gebe ,gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt', beunruhigt mich sehr“, sagt ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Ich würde sie aufgrund dieser Position nicht wählen können.“ 

Wie geht es weiter?

Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass Brosius-Gersdorf – nach ihrer möglichen Wahl – weder Präsidentin noch Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden kann. Für ihre Wahl und die von zwei anderen aufgestellten Kandidaten ist in geheimer Abstimmung eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Es ist fraglich, ob sie erreicht wird. Die Stimmen von Union, SPD und Grünen reichen nicht aus. Zudem haben Teile der Union die Personalie Brosius-Gersdorf kritisiert. Falls die Mehrheit im Bundestag nicht erreicht wird, könnte der Bundesrat darüber entscheiden.

Update, 11. Juli, 9.15 Uhr: Äußerung von Kardinal Woelki ergänzt. (jdw)

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