Landgericht hebt Urteil des Amtsgerichts Bremen auf

Freispruch für Bremer Pastor Olaf Latzel - kirchliches Verfahren offen

  • Das Landgericht Bremen hat den evangelischen Pastor Olaf Latzel (54) vom Vorwurf der Volksverhetzung in zweiter Instanz freigesprochen.
  • Gleichzeitig kritisierte der Richter die Aussagen Latzels.
  • Das Disziplinarverfahren der Bremischen Evangelischen Kirche ruhte während des staatlichen Verfahrens.
     

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Das Landgericht Bremen hat den evangelischen Pastor Olaf Latzel (54) vom Vorwurf der Volksverhetzung in zweiter Instanz freigesprochen. Es hob am Freitag ein Urteil des Amtsgerichts Bremen auf. Latzel habe mit seinen Aussagen zu Homosexualität und Gender-Theorien nicht zwangsläufig zum Hass gegen abgrenzbare Personengruppen angestachelt, begründete Richter Hendrik Göhner. Zwar könne man die Aussagen in diese Richtung verstehen. Aber es gebe zumindest eine Deutungsmöglichkeit, die zur Straflosigkeit führe. Offen ist, wie die Bremische Evangelische Kirche weiter mit dem Geistlichen umgeht.

Der konservative Pastor der Bremer Sankt-Martini-Gemeinde hatte in einem auch auf Youtube veröffentlichten Seminar die Ehe zwischen Mann und Frau verteidigt, Homosexualität als „Degenerationsformen von Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum, von diesem Christopher-Street-Day.“ Das Amtsgericht verurteilte ihn deshalb im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro, also insgesamt 8.100 Euro. Dagegen war Latzel in Berufung gegangen.

Richter kritisiert Pastor Latzel

Richter Göhner betonte, Latzel verurteile zwar homosexuelle Praktiken sowie Theorien, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe, nicht aber homosexuelle Menschen. Es falle schwer, diese Unterscheidung zwischen Mensch und gelebter Praxis nachzuvollziehen, aber sie werde in der christlichen Theologie vertreten. Trotz des Freispruchs übte der Richter auch Kritik: „Diese Äußerungen sind in gesellschaftlicher Hinsicht mehr als befremdlich – insbesondere in so einem hohen Amt, das sie bekleiden“, sagte er an Latzel gewandt.

Latzels Verteidiger Sascha Böttner sagte, sein Mandant sei „froh und erleichtert“ über den Freispruch. Einige Anhänger der Queer-Bewegung demonstrierten hingegen vor dem Gericht. „Latzel ist die Gallionsfigur einer ganzen Bewegung rechter politischer evangelikaler Christ*innen – und vertritt deren menschenfeindliche Werte“, erklärten sie.

Disziplinarverfahren der Kirche läuft

Die Bremische Evangelische Kirche hatte 2020 ein Disziplinarverfahren gegen Latzel eingeleitet, das bis zum Ende des Strafverfahrens ruht. Sie teilte mit, die Auswirkungen des Urteils auf das Verfahren zu prüfen, wenn es rechtskräftig sei. „Es ist allerdings klar, dass nach dienstrechtlicher Einschätzung Ausgrenzung und Verunglimpfung von Personen durch einen Pfarrer nicht tragbar sind“, sagte Schriftführer Bernd Kuschnerus.

„Das Urteil ist aus juristischer Sicht angemessen, aber mitnichten ein theologischer Freispruch“, sagte der katholische Theologe Georg Essen, der sich auf verfassungsrechtliche Fragen und Staatskirchenrecht spezialisiert hat. Latzels Aussagen seien verletzend und beleidigend – und damit theologisch „hoch problematisch“, so Essen auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur. Es liege nun bei der Landeskirche, interne Aufarbeitung zu leisten.

Die Staatsanwaltschaft prüft laut einer Sprecherin, ob sie innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegt. Dann müsste es das Oberlandesgericht auf Rechtsfehler prüfen.

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