Gericht: Angeklagter Anwalt hat sich nicht strafbar gemacht

Freispruch nach Facebook-Hetze gegen Erzbischof Schick

Das Amtsgericht Bamberg hat einen Rechtsanwalt vom Vorwurf der Beleidigung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick freigesprochen. Die Äußerungen des Juristen auf Facebook seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

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Das Amtsgericht Bamberg hat einen Rechtsanwalt vom Vorwurf der Beleidigung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick freigesprochen. Die Äußerungen des Juristen auf Facebook seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, so das Gericht am Dienstag.

Konkret hatte der Angeklagte auf Facebook geschrieben: „Stell Dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin.“ Dem Prozess vorausgegangen war ein Strafbefehl über 20 Tagessätze je 100 Euro. Der Rechtsanwalt hatte Einspruch eingelegt.

 

„Geschmacklos, aber nicht strafbar“

 

Das Gericht urteilte, die Äußerungen seien zwar geschmacklos und unangemessen, auch gegenüber den Opfern des Anschlags auf den Priester Jacques Hamel, der im Juli 2016 in Frankreich im Gottesdienst von Islamisten getötet worden war. Letztlich überschritten sie aber nicht die Grenze zur Strafbarkeit. Zugunsten des Angeklagten könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine Herabwürdigung des Erzbischofs nicht beabsichtigt gewesen sei und es sich „nur“ um eine Unmutsäußerung gehandelt habe, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte erneut eine Verurteilung des Anwalts gefordert, zu 20 Tagessätzen je 30 Euro. Ein Erzbischof müsse zwar ein dickeres Fell als andere haben, aber auch seine Person sei schützenswert vor strafbaren Beleidigungen. Der Angeklagte sagte, er sei zu Hass gar nicht in der Lage. Er habe nur deutlich machen wollen, dass aus seiner Sicht Schick seine Arbeit schlecht mache.

Der Sprecher des Bamberger Erzbischofs, Harry Luck, sagte, unabhängig vom Urteil gehe vom Prozess das Signal aus, dass Hetze im Internet nicht im Schutze der Anonymität stattfinde. „Die Verbreiter von Hass-Kommentaren werden von der Justiz ausfindig gemacht und verfolgt.“

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