Gutachten besagt bisher, dass Pfarrei und Finder nicht profitieren

Friedhofsfund in Dinklage: Pfarrei überprüft Rechtsgutachten

Wem gehört der „Dinklager Friedhofsfund“? Die Pfarrei St. Catharina will das Rechtsgutachten der Stadt Dinklage jetzt juristisch überprüfen lassen. Das besagt nämlich, dass womöglich die Stadt profitiert – und nicht die Pfarrei oder die Finder.

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Wem gehört der „Dinklager Friedhofsfund“? Die Pfarrei St. Catharina will das Rechtsgutachten der Stadt Dinklage jetzt juristisch überprüfen lassen. Wie Pfarrer Johannes Kabon auf Anfrage von „Kirche+Leben“ am Mittwoch erklärte, hat der Kirchenausschuss das am Vorabend beschlossen.

Fachanwälte sollen feststellen, ob die Pfarrei der Rechtsauffassung der Stadt folgen könne oder ob andere Schlüsse möglich seien. Sollte dies der Fall sein, werde die Pfarrei diese Frage in einem nächsten Schritt gerichtlich klären lassen. „Wir lassen diese Auffassung jetzt prüfen, damit uns hinterher niemand Versäumnisse im Umgang mit Eigentum der Gemeinde vorwerfen kann“, so Pfarrer Kabon.

 

Wert im sechsstelligen Euro-Bereich

 

Ein von ihr selbst in Auftrag gegebenes Gutachten sieht die Stadt Dinklage als rechtmäßigen Besitzer von Geldscheinen und Münzen, darunter auch so genannte „Krügerrand“-Goldmünzen aus Südafrika. Sie waren im vergangenen Sommer auf dem Dinklager Friedhof aufgetaucht. Ein Gartenbau-Unternehmer und sein Mitarbeiter hatten sie dort zufällig bei Erdarbeiten entdeckt.

Der Wert des Fundes soll laut Stadt im mindestens sechsstelligen Euro-Bereich liegen. Der Fund stammt scheinbar nicht aus einer Straftat. Die Ermittlungen der Polizei führten zu keiner Spur. Auch ein möglicher Eigentümer hat sich bisher nicht gemeldet.

 

Stadt als rechtmäßiger Besitzer?

 

Das Gutachten der Stadt hatte die Fundsache als „unanbringbare Sache bei Behörden“ eingestuft. Damit könnten weder die Kirchengemeinde als Grundbesitzer noch die Finder Besitzansprüche geltend machen. Stattdessen könnte die Stadt die Wertgegenstände jetzt „verwerten“, also verkaufen oder versteigern. Der Erlös, so das Gutachten, falle ihr nach weiteren drei Jahren endgültig zu, falls in dieser Zeit kein rechtmäßiger Eigentümer Anspruch erhebe.

Ob der Gartenbau-Unternehmer und sein Mitarbeiter auch den Rechtsweg beschreiten, steht nach Angabe von Pfarrer Kabon noch nicht fest. Gleichwohl könnten beide aber von einem Gerichtsverfahren profitieren. Dann nämlich, wenn die Richter feststellen sollten: Das Geld steht weder Stadt noch Pfarrei zu, sondern den Findern.

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