Angaben einer Frau passen nicht zu Geldscheinen und Münzen

„Friedhofsschatz“ von Dinklage bleibt weiter ein Rätsel

Wird das Geheimnis um den Goldfund vom Dinklager Friedhof jetzt gelüftet? Für einen Moment schien es so. Eine Frau hatte sich gemeldet: Die Wertsachen könnten von ihrem Vater stammen. Doch die Stadt Dinklage sagt: Das kann nicht sein.

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Der Münzfund auf dem Dinklager Friedhof - Wert derzeit mehr als 640.000 Euro - bleibt vorerst weiter ein Rätsel. Am Montag, 30.03, einen Tag vor Ende der dreijährigen Aufbewahrungsfrist, hatte sich zwar eine Frau per E-Mail bei Bürgermeister Frank Bittner mit der Vermutung gemeldet, die Gegenstände und Geldscheine könnten aus dem Nachlass ihres verstorbenen Vaters stammen. Auf Nachfrage von "Kirche-und-Leben.de" hat die Stadt Dinklage hat aber jetzt mitgeteilt: Das kann nicht zutreffen.

"Aufgrund der Angaben der Frau ist ein Zusammenhang mit dem Fund ausgeschlossen", erklärte Ansgar Westermann als Sprecher der Stadt. Das habe ein Rechtsanwalt aus Oldenburg herausgefunden, den die Stadt mit der Prüfung der Angaben beauftragt hatte.

 

Stadt Dinklage: Das ist kein Aprilscherz!

 

Das Ergebnis der Prüfung fasst Westermann so zusammen: "Nach den Daten, die die Frau uns mitgeteilt hat, kann der Nachlass ihres Vaters nicht in Zusammenhang mit dem Fund auf dem Friedhof stehen." So führe sie in ihrem Schreiben etwa Vorgänge aus der Vergangenheit an, die nicht zum Münzfund passten. "Die Münzen sind deutlich später geprägt worden", so der Stadtsprecher, der ausdrücklich betont: Auch wenn man es zeitlich vermuten könne - bei dem Vorgang handle es sich nicht etwa um einen Aprilscherz.

Bei Baggerarbeiten auf dem Friedhof war ein Arbeiter im Juni 2016 zufällig auf insgesamt sieben Plastikdosen mit Münzen und Geldscheinen gestoßen. Der Fund stellte alle Beteiligten vor ein bisher ungelöstes Rätsel. Da die Polizei trotz bundesweiter Nachforschungen keinerlei Verbindungen zu einer Straftat herzustellen vermochte, übergab sie den Fund zur Aufbewahrung an die Stadt Dinklage.

 

Auch der Baggerführer erhebt Ansprüche

 

Der damalige Wert soll mehr als 450.000 Euro betragen haben. Durch den mittlerweile deutlich gestiegenen Goldpreis dürfte er mittlerweile auf mehr als 640.000 Euro gestiegen sein. Nach Auffassung der Stadt müssten Münzen und Geldscheine nach einer Frist von drei Jahren mit Ablauf des 31. März 2020 dem Stadtsäckel zufallen – falls sich kein Eigentümer meldet.

Über diese Auffassung steht ihr nach einem Bericht der Oldenburgischen Volkszeitung allerdings möglicherweise noch ein Rechtsstreit mit dem Baggerführer bevor, der den Friedhofsschatz 2016 entdeckte und ebenfalls für sich beansprucht. Im Kern geht es darin darum, ob Münzen und Geldscheine verloren oder versteckt wurden.

 

Oder kommt alles ganz anders?

 

Nach Auffassung des Baggerführers handelt es sich bei den Wertsachen um eine Fundsache. Schließt sich ein Gericht dieser Auffassung an, gehöre sie ihm. Die Stadt dagegen geht von bewusstem Vergraben und Verstecken der Wertsachen aus. Somit handle es sich im Juristendeutsch um eine „unanbringbare Sache bei Behörden“

Folgt die Justiz dieser Auffassung, könnte der Baggerfahrer keine Besitzansprüche geltend machen. Die Stadt hatte dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das sie als rechtmäßige Besitzerin der gefundenen Wertsachen ausweist, jedenfalls für den Fall, dass sich innerhalb von drei Jahren niemand meldet. Die Frist ist am Dienstag, 31.03, abgelaufen


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