Gericht: Angelo Caloia hat 59 Millionen Euro unterschlagen

Früherer Vatikanbank-Chef wegen Geldwäsche verurteilt

  • Der frühere Vatikanbank-Präsident Angelo Caloia (81) ist von einem Gericht im Vatikan zu acht Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe wegen Geldwäsche und Unterschlagung verurteilt worden.
  • Es gilt als erwiesen, dass Caloia 29 Immobilien des Vatikans unter Marktwert verkauft und sich dabei um rund 59 Millionen Euro bereichert zu haben.
  • Caloia hatte sich zuletzt noch als unschuldig und Opfer einer Verschwörung bezeichnet und kündigte Berufung an.

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Der frühere Vatikanbank-Präsident Angelo Caloia (81) und sein Rechtsberater Gabriele Liuzzo (97) sind von einem Gericht im Vatikan zu jeweils acht Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe wegen Geldwäsche und Unterschlagung verurteilt worden. Der in die Geschäfte involvierte Sohn Gabriele Liuzzos, Lamberto Liuzzo, erhielt fünf Jahre und zwei Monate.

Das erstinstanzliche Urteil am Donnerstag folgte auf einen fast dreijährigen Strafprozess um Immobilienverkäufe zwischen 2002 und 2007, durch die der Vatikanbank IOR Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstand. Die Verurteilten kündigten Berufung an.

 

Gericht: Um 59 Millionen Euro bereichert

 

Caloia hatte sich zuletzt noch als unschuldig und Opfer einer Verschwörung bezeichnet. Der Manager leitete das gemeinhin als Vatikanbank bezeichnete "Institut für die religiösen Werke" von 1989 bis 2009.

Der Vorsitzende Richter und frühere Mafia-Strafverfolger Giuseppe Pignatone befand Caloia und die beiden Mitangeklagten für schuldig, 29 Immobilien des IOR und einer von der Vatikanbank kontrollierten Gesellschaft unter Marktwert verkauft und sich dabei um rund 59 Millionen Euro bereichert zu haben. Lamberto Liuzzo half demnach, einen Teil der Gelder über Schweizer Konten zu waschen.

 

Erstes Urteil nach neuen Normen

 

Zusätzlich zu den Haftstrafen sprach das Gericht Geldstrafen von je 12.500 Euro für Caloia und Gabriele Liuzzo sowie 8.000 Euro für Lamberto Liuzzo aus. Den dreien wird die Ausübung öffentlicher Ämter im Vatikan untersagt. Weiter verfügte das Gericht die Einziehung von bereits beschlagnahmten 38 Millionen Euro von Konten der Beschuldigten und verurteilte sie zu mehr als 20 Millionen Euro Schadenersatz für das IOR und die Immobiliengesellschaft SGIR.

Laut Vatikanangaben handelte es sich um das erste Urteil auf der Grundlage neuer, Ende 2018 eingeführter Normen zum Kampf gegen Geldwäsche und Korruption nach internationalen Standards.
 

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