MUSIK

Können Kirchenchöre in Konzerten noch GEMA-pflichtige Stücke singen?

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Gema und Bistümer haben den Pauschalvertrag für Gottesdienste verlängert, nicht aber für Konzerte. Was der Kirchenmusik-Verband nun befürchtet.

Von KNA

Kirchenmusik-Fans bekommen bei Konzerten vielleicht bald nicht mehr viel Modernes zu hören: „Mit großer Sorge“ blickt der Dachverband der katholischen Kirchenmusik in Deutschland auf aktuelle Entwicklungen bei den Verträgen der Kirche mit der Verwertungsgesellschaft Gema. Der Generalsekretär des Allgemeinen Cäcilienverbands für Deutschland, Raphael Baader, sagt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), oft werde nun abgewogen, ob und in welchem Umfang Gema-pflichtige Stücke aufgeführt werden könnten. „In Zeiten sinkender Budgets stellt dies insbesondere Chöre, Kantoreien und Kirchengemeinden vor große Herausforderungen.“

Nach Auslaufen eines Pauschalvertrags müssen Kirchenmusikstücke, die nicht in Gottesdiensten zu hören sind, seit 2024 einzeln bei der Gema gemeldet und abgerechnet werden. Das betrifft neben Konzerten etwa die musikalische Gestaltung von Seniorenabenden, Gemeinde- und Kindergartenfesten. Bereits bei Eintreten der neuen Regeln hatten viele Kirchenmusiker befürchtet, dass Aufwand und Kosten gerade für ehrenamtlich tätige Chöre erheblich steigen. Der Vertrag galt zwischen der Gema und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD).

Verband kritisiert Gema und Bistümer

„Leider werden wir von beiden Parteien weder in Verhandlungen noch in Planungen oder Überlegungen einbezogen, sondern erfahren den Stand der Dinge lediglich über Pressemitteilungen“, kritisiert Baader. Das sei problematisch, da es essenziell sei, kirchenmusikalische Fachleute einzubinden. „Wir wünschen uns daher dringend weiterführende Gespräche, auch mit Blick auf mögliche Sonderkonditionen oder Rabatte, wie sie bei anderen Dachverbänden bereits vertraglich seit Jahren aktiv sind.“

Ziel müsse sein, die finanzielle Belastung von Chören und Kirchengemeinden deutlich zu reduzieren, „damit die katholische Kirche auch künftig als Ort musikalischer Vielfalt erlebbar und hörbar bleibt“. Der VDD teilt auf Anfrage der KNA mit, Nachverhandlungen mit der Gema seien aktuell nicht geplant.

Gema und Kirche beschuldigen sich gegenseitig

Im Mai hatte die Gema erklärt, der bisherige Vertrag sei vom VDD gekündigt worden. Im Gegensatz dazu hatte der VDD betont, eine Verlängerung des Pauschalvertrags sei wünschenswert, da man mit den Kosten und dem Mehraufwand für Kirchengemeinden nicht einverstanden sei – die Gema habe eine solche aber nicht angeboten. Der Pauschalvertrag für die Nutzung von Kirchenmusik in Gottesdiensten wurde bis Ende 2026 verlängert.

Lizenzfrei wird Musik laut Gema erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Werke vergangener Epochen aufzuführen, zieht also keine Gema-Gebühren nach sich. Der Verband für Christliche Popularmusik in den Diözesen Deutschlands äußerte daher im Mai bereits Sorge, zeitgenössische Werke könnten immer seltener aufgeführt werden. Das gefährde auch die Existenz der Kunstschaffenden.

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