Äußere Feier des Hochfestes am Sonntag im Wallfahrtsort

Genn in Kevelaer: Mariä Himmelfahrt betont Menschenwürde

Aus Anlass des Hochfestes Mariä Himmelfahrt erinnerte Bischof Felix Genn in Kevelaer an die Bedeutung des Dogmas. Fünf Jahre nach dem Ende des verbrecherischen Nazisystems habe Papst Pius XII. ein wichtiges Zeichen für die Menschenwürde gesetzt.

 

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Die Bedeutung des Hochfestes Mariä Himmelfahrt unter dem Aspekt der Menschenwürde hat Bischof Felix Genn am Sonntag während der äußeren Feier des Festes Mariä Himmelfahrt in Kevelaer hervorgehoben. Mit der Verkündigung des Dogmas der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel am 1. November 1950 hat Papst Pius XII. nach Ansicht des Bischofs ein großes Zeichen für die Achtung der menschlichen Würde gesetzt.

Fünf Jahre nach dem Ende der Herrschaft der deutschen Nationalsozialisten und des italienischen Faschismus habe der Papst mit diesem Glaubenssatz daran erinnert, dass der Mensch fähig sei, „mit Leib und Seele in Gottes Herrlichkeit aufgenommen zu werden“, sagte Genn in der Kevelaerer Wallfahrtsbasilika. Die Nationalsozialisten hätten auf der einen Seite die arische Rasse maßlos überhöht und andererseits die Menschenwürde mit Füßen getreten. Pius XII habe sich mit dem Marien-Dogma für die Menschenwürde stark gemacht, so der Bischof in seiner Predigt.

 

Der Körper ist keine Ware

 

Nach Auffassung des Bischofs müsse sich jeder Christ fragen, ob er sich der Bedeutung des Dogmas gerade hinsichtlich seines eigenen Körpers bewusst sei. Der Körper des Menschen sei keine Ware. Das betreffe die Würde des Lebens am Anfang und am Ende, das Thema Prostitution in seinen vielfältigen Facetten und den sich krakenhaft ausbreitenden Krieg mit seinen Gräueln.

Maria sei für alle Gläubigen Vorbild. Sie habe der Botschaft Gottes vertraut. Mit der Himmelfahrt sei ihr Leben vollendet, sagte Genn. Dieser feste Glaube führt nach Meinung des Bischofs alle Christen trotz aller Mühsal zu Gott. „Aus dieser Hoffnung dürfen wir leben“, sagte Genn. Nach dem Pontifikalamt erteilte Bischof Genn den Gläubigen den päpstlichen Segen auf den Stufen vor dem Hauptportal der Marienbasilika.

 

Privileg ist an den Wallfahrtsrektor gebunden

 

1884 verlieh Papst Leo XIII dem damaligen Pastor von Kevelaer, Joseph van Ackeren, das Privileg, einen päpstlichen Segen erteilen zu dürfen. Dieses Recht ist an die Person des Kevelaerer Pfarrers gebunden; es überträgt sich auf den jeweils amtierenden Wallfahrtsrektor.

In aller Regel delegiert der Wallfahrtsrektor das Vorrecht, den päpstlichen Segen zu erteilen, an einen hohen kirchlichen Würdenträger, der an einem der vier marianischen Hochfeste in Kevelaer ist. Der Segen wird an den Festtagen Mariä Heimsuchung (2. Juli), Mariä Himmelfahrt (15. August), Mariä Geburt (8. September) und Maria Königin/Allerheiligen (1. November) gespendet.