Berufung von früherem Vatikan-Behördenchef in Sydney abgelehnt

Gericht: Kardinal Pell bleibt wegen Missbrauchs in Haft

Der australische Kardinal George Pell bleibt wegen sexuellen Missbrauchs in Haft. Das Oberste Gericht des Bundesstaats Victoria wies am Mittwochmorgen (Ortszeit) die Berufung des früheren vatikanischen Finanzchefs zurück.

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Der australische Kardinal George Pell bleibt wegen sexuellen Missbrauchs in Haft. Das Oberste Gericht des Bundesstaats Victoria wies am Mittwochmorgen (Ortszeit) in Melbourne die Berufung des früheren vatikanischen Finanzchefs zurück und bestätigte die sechsjährige Haftstrafe. In dem Berufungsverfahren sahen es die Richter mit zwei zu eins Stimmen als weiter erwiesen an, dass Pell 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Chorknaben missbrauchte und einen anderen belästigte. Eine Geschworenen-Jury hatte den katholischen Geistlichen im Dezember 2018 für schuldig befunden.

Im ersten und wesentlichen der insgesamt drei Berufungsgründe hätten die drei Richter mit der Mehrheit von 2:1 die Berufung abgelehnt, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Ferguson in der vom Gericht am Mittwoch live im Internet übertragenen Urteilsverkündung. Kardinal Pell, 78, war im Gerichtssaal anwesend. Gleich nach der mündlichen Verlesung des Urteils und einer knappen Zusammenfassung der Gründe wies Richterin Ferguson die Justizvollzugsbeamten an, den Kardinal wieder ins Gefängnis zu bringen.

 

So reagiert der Vatikan

 

Der Vatikan hat das Berufungsurteil gegen den australischen Kardinal George Pell anerkannt. Gleichzeitig erinnere man daran, dass Pell sich während des gesamten bisherigen Verfahrens für unschuldig erklärt habe, heißt es in einer am Mittwochmorgen verbreiteten Erklärung des vatikanischen Pressesprechers Matteo Bruni. Auch habe der Kardinal weiterhin das Recht, beim Obersten Gericht Australiens in Berufung zu gehen.

Zusammen mit der Kirche Australiens bekräftige der Heilige Stuhl seine Nähe zu den Opfern sexuellen Missbrauchs. Mit Hilfe der eigenen zuständigen kirchlichen Autoritäten werde man weiterhin konsequent gegen Kleriker vorgehen, die derartige Taten begingen.

 

Das sagen Bischöfe in Australien

 

Der ehemalige Erzbischof von Melbourne und Sydney, der von 2013 bis 2018 das vatikanische Wirtschaftssekretariat leitete, ist der bisher höchste katholische Würdenträger, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde. Mit Betroffenheit reagierten die heutigen Erzbischöfe von Sydney und Melbourne auf die Bestätigung der Verurteilung Pells. „Ich weiß, dass es unter den Katholiken und darüber hinaus viele gibt, die Schwierigkeiten haben werden, sich mit diesem Urteil abzufinden", heißt es in einer Erklärung des Erzbischofs von Sydney, Anthony Fisher. Über den „Status des Kardinals in der Kirche“ könne nur der Vatikan entscheiden, so der 59-jährige Fisher und fügte hinzu: „Ich gehe davon aus, dass der Heilige Stuhl damit warten wird, bis die Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind."

Der Erzbischof von Melbourne, Peter Comensoli, rief dazu auf, das Urteil zu akzeptieren. „Ich nehme die Entscheidung des Gerichts mit Respekt an und ermutige jeden, das gleiche zu tun“, betonte Comensoli. Der 55-Jährige fügte hinzu: „In christlicher Nächstenliebe werde ich sicherstellen, dass Kardinal Pell bei der Verbüßung seiner Haftstrafe gemäß der Lehre und dem Vorbild Jesu pastorale und spirituelle Unterstützung erhält."

 

Der Hintergrund

 

Pell war im Dezember 2018 von einer Jury für schuldig befunden worden, als Erzbischof von Melbourne einen der beiden Chorknaben zum Oralverkehr gezwungen und das zweite Opfer sexuell belästigt zu haben. Im März 2019 verurteilte ein Richter den Kardinal dafür zu sechs Jahren Haft, von denen Pell mindestens drei Jahre und acht Monate absitzen muss, bevor er auf Bewährung entlassen werden kann. Der Kardinal hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und seine Anwälte wegen der aus ihrer Sicht zu dünnen Beweislage Berufung eingelegt. Auch gegen die Bestätigung des Urteils ist eine letzte Berufung vor dem Obersten Gericht Australiens möglich.

Vivian Waller, Anwältin des Missbrauchsopfers, sagte in australischen Medien, ihr Mandant sei über die Entscheidung „sehr erleichtert“. Sowohl sie als auch alle anderen am Verfahren beteiligten Juristen wollten die schriftliche Urteilsbegründung „sehr sorgfältig“ lesen. „Mir wurde gesagt, sie sei 300 Seiten lang. Die vollständige Prüfung der Urteilsbegründung zu prüfen, wird etwas Zeit in Anspruch nehmen“, sagte Waller. Pells Anwalt sagte gegenüber australischen Medien, sein Mandant habe nun 28 Tage Zeit, um vor dem Obersten Gericht gegen die Entscheidung vorzugehen.

 

Gericht: Pell ist kein Sündenbock für Versagen der Kirche

 

Im ersten und wichtigsten Berufungsgrund hatten die Anwälte Pells die Glaubwürdigkeit des Missbrauchsopfers in Zweifel gezogen. Darüber hinaus sei die Verurteilung von Pell einzig auf Grund der Aussage des Betroffenen nicht „zweifelsfrei“ möglich gewesen. Die drei Richter wiesen diese Einlassung mit 2:1 Stimmen zurück. Zudem betonte Richterin Ferguson mit Verweis auf die weltweite Medienberichterstattung über die Ermittlungen und Anklagen gegen Pell: „Es ist wichtig, von Anfang an zu betonen, dass die Verurteilung des Kardinals nur auf den fünf ihm zur Last gelegten Taten beruht. Er wird nicht zum Sündenbock für vermeintliches Versagen der katholischen Kirche noch für Versagen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch durch andere Kleriker gemacht.“

Australiens Regierung lehnte eine Kommentierung des Urteils mit Verweis auf „die Unabhängigkeit der Justiz“ und die Berufungsoption ab. „Unsere Gedanken sind in dieser unglaublich schwierigen Zeit bei den Opfern und ihren Familien“, hieß es weiter in der Stellungnahme der Regierung.

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