Interview mit Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros NRW

Gericht kippt verkaufsoffene Sonntage - Kirche bleibt bei Ausnahme-Ja

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Für gewöhnlich tut sich die katholische Kirche schwer mit verkaufsoffenen Sonntagen. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erneut vier verkaufsoffene Sonntage gekippt, die die NRW-Landesregierung per Erlass erlaubt hatte. Das hatte die katholische Kirche mitgetragen. Das Gericht monierte zudem in einer Mitteilung, es entspreche nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, "wenn das zuständige Landesministerium an einem Erlass festhalte, der fortlaufend weitere Städte und Gemeinden zu verfassungswidrigen Entscheidung verleite". Warum die katholische Kirche dennoch bei ihrer Unterstützung für die NRW-Initiative bleibt, erklärt Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros der NRW-Bistümer in Düsseldorf, im Interview im "Kirche-und-Leben.de"

Herr Hamers, was ändert das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster an der Position der katholischen Kirche in NRW, wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise verkaufsoffenen Adventssonntagen zuzustimmen?

Das Urteil ändert nichts an unserer Position. Wir haben ja gesagt, dass wir uns angesichts der diesjährigen Herausforderungen für den Einzelhandel nicht gegen maximal vier anlasslose verkaufsoffene Sonntage im zweiten Halbjahr, davon maximal zwei im Advent, stellen oder gar klagen werden. Wir akzeptieren das, ohne es öffentlich gut zu heißen. Die juristische Bewertung des OVG-Urteils ist eine Angelegenheit des Wirtschaftsministeriums beziehungsweise der Landesregierung. Wir haben ja nicht an diesem Erlass mitgearbeitet und sind schon gar nicht dessen Absender.

Wie positioniert sich die katholische Kirche in NRW zum Argument der klagenden Gewerkschaft Ver.di, eine Sonntagsöffnung dürfe nicht allein aus wirtschaftlichen Aspekten erfolgen, zumal der Sonntag besonders schützenswert sei?

Wie gesagt: Selbstverständlich ist der Sonntagsschutz für uns ein hohes Gut. Der Sonntag ist für uns – und da unterscheiden wir uns von der Gewerkschaft – aus religiösen Gründen ein arbeitsfreier Tag. Darüber hinaus hat der arbeitsfreie Sonntag eine kulturellere und gesellschaftliche Bedeutung als Tag der Arbeitsruhe. Das steht außer Frage. Aber auch bislang waren nach der geltenden Gesetzeslage verkaufsoffene Sonntage möglich – immer als Ausnahme. Angesichts der besonderen Situation, in der sich der Einzelhandel wegen der Corona-Krise befindet, halten wir es für vertretbar, vier anlasslose verkaufsoffene Sonntage im zweiten Halbjahr beziehungsweise jetzt im letzten Jahresviertel, davon maximal zwei im Advent, zu ermöglichen. Die Entscheidung darüber liegt bei den Kommunen. Ich meine aber darüber hinaus auch: Jedes Rechtsgut, auch das des Sonntagsschutzes, ist immer abzuwägen gegen andere Rechtsgüter. Ein anderes Rechtsgut kann dann auch der Eigentumsschutz und der Schutz und die Interessen des Einzelhandels sein. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass es bei einigen Einzelhändlern um ihre wirtschaftliche Existenz geht. Das ist mit einzubeziehen. Ich halte das für richtig und für vertretbar.

Was sagen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – nicht zuletzt der großen Ketten, die ein solche Sonntagsöffnung vor allem betrifft, die in der für Familien so wichtigen Adventszeit arbeiten müssten?

In unterschiedlichen Bereichen müssen Menschen auch am Sonntag arbeiten. Das ist sicherlich eine Belastung für die betroffenen Familien. Die Arbeitnehmerinnen und -nehmer bekommen in der Regel Ausgleichszeiten und im Normalfall ein höheres Entgelt, um die zusätzliche Belastung etwas zu kompensieren. Daher muss die Arbeit am Sonntag eine Ausnahme bleiben. Das haben wir auch gegenüber dem Wirtschaftsministerium deutlich gemacht. In dieser besonderen Situation meine ich aber, dass diese Ausnahme berechtigt ist.

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