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Ein Pfarrer soll einen Diakon mehrfach erschreckt haben. Dieser zeigte ihn wegen Körperverletzung an. Das Gericht sah jedoch keinen Vorsatz.
Update, 21. November: Das Landgericht Mönchengladbach hat einen katholischen Geistlichen vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Ein Diakon hatte ihm vorgeworfen, ihn bei mehreren Gelegenheiten erschreckt zu haben. Aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung kann das bei dem Geschädigten laut Anklage unter anderem Panik und Krämpfe hervorrufen.
Das Gericht konnte allerdings keinen Vorsatz zum Erschrecken feststellen. Auch ein Wissen um die Schwere der Krankheit des Diakons sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Ansicht an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Priester räumt ein: Keine böse Absicht
Im Verfahren hatte der Priester eingeräumt, es habe Situationen gegeben, in denen der Diakon sich erschreckt habe. Allerdings habe er seinen Kollegen lediglich begrüßt oder ohne böse Absicht laut angesprochen. Zudem habe er von der starken Beeinträchtigung des Mannes nichts gewusst. Zeugen unterstützten diese Darstellung.
Konflikt zwischen zwei Geistlichen
Erstmeldung, 20. November: Mit einem ungewöhnlichen Konflikt zwischen zwei katholischen Geistlichen befasst sich am Freitag das Landgericht Mönchengladbach. Dort ist ein Pfarrer aus Krefeld wegen Körperverletzung oder versuchter Körperverletzung angeklagt, weil er einen Diakon mehrfach erschreckt haben soll.
Der Geschädigte soll an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden, wie ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Erschrecken könne bei ihm zu Panik oder Krämpfen führen. Dies soll der Pfarrer gewusst und den Diakon trotzdem mehrfach erschreckt haben.
Diakon in psychiatrischer Behandlung
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte bei drei Gelegenheiten versucht haben, den Diakon zu erschrecken, obwohl dieser ihn über seinen Zustand informiert habe. Ein Fall habe sich vor einem Gottesdienst zugetragen. Der Diakon habe in der Folge einen Tremor, Sichtfeldeinschränkungen und Sprachverzögerungen erlitten und sei deswegen in psychiatrischer Behandlung gewesen.
Weiteres Erschrecken soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei einem privaten Abendessen und in der Sakristei einer Kapelle stattgefunden haben. Zuerst hatte die „Rheinische Post“ über den Fall berichtet.