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Bundestagsabgeordnete von FDP, Grünen und Linken haben einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Dabei geht es um Entschädigungszahlungen nach der Säkularisation.
Bundestagsabgeordnete von FDP, Grünen und Linken haben einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Seit 100 Jahren sei der Verfassungsauftrag, die jährlichen Zahlungen abzulösen, nicht erfüllt, heißt es in dem Papier, das von den religionspolitischen Sprechern der Fraktionen erarbeitet wurde. Sie schlagen ein sogenanntes Grundsätzegesetz vor, in dem der Bund einen Rahmen für die Ablösung der Zahlungen definiert. Über die konkreten Ablösesummen müssen evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer dann mit den Ländern verhandeln.
Beide Kirchen erhalten die sogenannten Staatsleistungen als Entschädigung für Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Mit dem Reichsdeputationshauptbeschluss von 1803 verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen. Die jährlichen Zahlungen gibt es bis heute, weil sie in die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und von dort später ins Grundgesetz übernommen wurden.
Ablösung von mehr als 500 Millionen Euro
Die Verfassung sieht eine Ablösung der Zahlungen vor, die sich derzeit auf mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr summieren. Dafür braucht es aber eine gesetzliche Regelung. FDP, Grüne und Linke schlagen in ihrem Entwurf vor, sich am Bewertungsgesetz zu orientieren, das für „wiederkehrende Nutzungen und Leistungen“ einen Wert angibt, der das 18,6-fache der jährlichen Zahlungen umfasst.
Die Ablösung könne durch einmalige Zahlungen oder Raten erfolgen, heißt es im Entwurf. Durch das normale Weiterzahlen der Jahresbeträge könnten die Staatsleistungen aber nicht abgelöst werden. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Länder fünf Jahre nach Inkrafttreten eines Rahmens im Bund eigene Gesetze zur Ablösung erlassen sollen und die Ablösung selbst dann binnen 20 Jahren - bei einem Inkrafttreten in diesem Jahr also 2040 abgeschlossen sein soll.