Anzeige
Katrin Göring-Eckardt, Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, fällt der Verzicht auf Gemeindegesang während der Corona-Pandemie schwer. „Dann singen wir halt ,Großer Gott, wir loben dich' unter der Dusche“, sagte die Politikerin dem Magazin „Zeitzeichen“.
Der 54-Jährigen, die von 2009 bis 2013 an der Spitze der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland stand, hat nach eigenen Worten „die ganz normale Gemeinschaft gefehlt“, als keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste stattfanden: „Ich bin wieder in den Gottesdienst gegangen, als es erlaubt war. Aber das ist natürlich nicht dasselbe, wenn man nicht singen darf.“
Singen - die Corona-Rechtslage
Singen gilt wissenschaftlich mit Blick auf die Verbreitung von Viren über Tröpfchen und Aerosole als riskant. Das Bistum Münster liegt in Bundesländern mit unterschiedlichen Corona-Schutzverordnungen. Im nordrhein-westfälischen Teil ist Gemeindegesang zulässig, wenn die Menschen 1,50 Meter Abstand zueinander halten; mehrere Pfarreien sind aber aus eigener Entscheidung zurückhaltend.
Im niedersächsischen Bistumsteil soll dagegen auf gemeinsames Singen verzichtet und Gesang auf das Notwendigste begrenzt werden. In einigen anderen Bundesländern, Bistümern und evangelischen Landeskirchen gelten Gesangsverbote.