Tipps von Rechts-Experten: Was bei Videos von Liturgien zu beachten ist

Gottesdienst-Übertragung: Versteckte Kameras gehen nicht

Videos von Gottesdiensten im Internet nehmen zu. Sie müssen aber bestimmte Vorgaben erfüllen. Wer wann und wie im Bild zu sehen sein darf, ist gesetzlich geregelt. Worauf muss man besonders achten?

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Wer zum Gottesdienst in eine Kirche geht, begibt sich in einen für ihn besonderen Raum. Hier kann er für sich sein, beten, singen, die Liturgie feiern. Was aber, wenn das alles nicht in der Kirche bleibt? Wenn Kameras die Ereignisse filmen und die Bilder ins Internet übertragen werden? Wie sicher kann ich sein, dass meine innigen Momente die meinen bleiben und nicht zur Schau gestellt werden?

Das Gesetz sagt unmissverständlich: Wenn Daten erhoben und Bilder übertragen werden, dann braucht es die Zustimmung des Einzelnen, schon bei der Aufnahme. „Es gibt aber Einschränkungen“, erklärt Wilhelm Achelpöhler. Der Rechtsanwalt aus Münster ist unter anderem Experte für Medienrecht. „Wenn größere Menschenmengen abgebildet werden oder die Landschaft im Vordergrund steht und nicht die einzelne Person.“ Diese Vorgabe gilt auch für den Kirchenraum. Er ist ein öffentlicher Raum, in dem die gleichen Regeln gelten wie etwa auf einem Marktplatz.

 

Wahrung der „Persönlichkeits-Sphäre“

 

Dann dürfte die Video-Berichterstattung aus einer Kirche also kein Problem sein. Trotzdem ist Vorsicht geboten! Denn auch in diesem Fall kann man sich in die „Persönlichkeits-Sphäre“ eines Menschen begeben, wie das Gesetz es formuliert. Gerade bei Kindern oder Menschen mit Behinderung wird der Umgang damit mit großer Sensibilität eingefordert. „Aber auch generell bei religiösen Handlungen aller Menschen“, sagt Achelpöhler.

Dominique Hopfenzitz aus der Rechtsabteilung des Bischöflichen Generalvikariats im Bistum Münster, erklärt das anhand des so genannten „Caroline-Urteils“ aus den 1990er Jahren: Damals wurden in einer Boulevard-Zeitung Fotos der Prinzessin Caroline von Monaco veröffentlicht, die sie beim Empfang der Kommunion zeigten. Ihre Klage dagegen wurde akzeptiert. „Die Spendung der Kommunion ist eine höchst persönliche Situation, die selbst bei einer Person des öffentlichen Interesses nicht gefilmt werden darf.“

 

Zeitpunkte und Szenen

 

Macht das Video-Übetragungen aus Gottesdiensten generell unmöglich? „Nein, es geht um Abwägung“, sagt Hopfenzitz. „Entscheidend sind die Zeitpunkte und die Szenen, in denen Menschen abgebildet werden.“ Wobei man letztlich immer eher das Recht des Einzelnen in den Vordergrund stellen sollte.

Im Klartext heißt das: Besser auf die Nahaufnahme des Beters zugunsten einer weiteren Totalaufnahme vom Chorraum verzichten. Aber auch die Akteure dort müssten im Vorfeld eindeutig auf die Video-Übertragungen hingewiesen werden, sagt er. „Zelebranten, Messdiener und Chor müssen wissen, dass sie gefilmt werden.“

 

Sensibler Moment: die Kommunion

 

Generell ist der Hinweis auf die Berichterstattung  ein wichtiges Element. In Kevelaer etwa geschieht dies über Schilder und Aushänge in der Marien-Basilika. Dort gibt es schon seit einigen Jahren Live-Übertragungen sowohl im TV als auch im Internet. Mit zum Teil großen Reichweiten von mehreren tausend Zuschauern.

„Wir zeigen grundsätzlich keine Kommunion-Ausgabe“, sagt Hans-Jürgen Schmitz aus dem  Kevelaerer Kirchenvorstand. Er organisiert die Übertragungen und schult das Team aus Ehrenamtlichen, das diese technisch umsetzt. „Bei liturgischen Handlungen zeigen wir Totalen, zum Teil auch Standbilder.“ Weder in der Gottesdienstgemeinde noch im Chor werden Einzelpersonen gezeigt. „Denn aus beiden Reihen gab es zu Beginn unserer Live-Berichterstattung durchaus kritische Nachfragen.“

 

Vom Dom bis zur Kapelle

 

Schulungen für die Video-Akteure sind wichtiger Bestandteil, um den Vorgaben gerecht werden zu können. Das unterstreicht auch Martin Wissmann von der Bischöflichen Pressestelle in Münster. Sein Team für die Internet-Übertragungen aus dem St.-Paulus-Dom besteht aus Honorarkräften, die regelmäßig fortgebildet werden. „Die Sensibilisierung für den Schutz der einzelnen Person ist uns dabei sehr wichtig“, sagt er. Und: „Die Hauptblickrichtung sollte nicht zu den Gottesdienstbesuchern gehen, sondern zum Altar.“

Auch im Dom wird viel Wert darauf gelegt, die Menschen zu informieren, dass gefilmt wird. Das spielt besonders in Kirchen eine Rolle, in denen Kameras fest installiert und aus ästhetischen Gründen versteckt wurden. Ein „heimliches Filmen“ sollte aber unbedingt vermieden werden. Auch Pfarreien, die Internet-Übertragungen in kleineren Dimensionen planen, sollten sich zuvor informieren, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um rechtlich abgesichert zu sein.

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